Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) in der Praxis — Aktuelle Frage- und Problemstellungen
Schulung und Workshop für die praktische Umsetzung des eANV: Betriebliche Prozesse optimieren — sachgerechter Umgang mit Schwierigkeiten — rechtlich richtiges Verhalten bei Störungen
Reibungslose betriebliche Abläufe und Rechtssicherheit erreichen
Seit dem 01.04.2010 ist die elektronische Abfallnachweisführung für alle Abfallerzeuger, Abfallentsorger sowie Einsammler und Beförderer verbindlich. Zudem ist seit dem 01.04.2010 die elektronische Signatur für die Abfallentsorger Pflicht. Seit dem 01.02.2011 müssen auch die Abfallerzeuger, Abfalleinsammler und –beförderer elektronisch signieren.
Bei der bisherigen Umsetzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sind sehr viele Frage- und Problemstellungen aufgetreten, die in den meisten Unternehmen noch nicht befriedigend gelöst sind. Zudem kommt es häufiger zu EDV-technischen Problemen, sodass die betrieblichen Abläufe zum Teil erheblich gestört werden und die rechtssichere Abwicklung der abfallrechtlichen Nachweisführung in Frage gestellt wird. Dann können Ordnungswidrigkeiten oder sogar Strafverfahren drohen. Um zu reibungslosen, effizienten und rechtskonformen betrieblichen Abläufen zu gelangen, ist weiterhin die intensive Beschäftigung der Unternehmen mit der Thematik erforderlich.
Diese Veranstaltung will die Teilnehmer/-innen umfassend über die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Nutzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens informieren und Handlungsanleitungen für den rechtssicheren Umgang mit häufigen Störungen vorstellen. Des Weiteren sollen die aktuell in der Praxis auftretenen Fragestellungen und Schwierigkeiten sowie mögliche Lösungsansätze ausführ-lich erörtert werden.
Das Seminar wendet sich an alle Personen, die das elektronische Abfallnachweisverfahren in ihrem Unternehmen aktiv nutzen bzw. für die Anwendung technisch oder organi-satorisch verantwortlich sind.
- Begrüßung und Vorstellungsrunde mit Sammeln der Fragen der Teilnehmer/-innen
- Einführung in das Thema: Die Nachweisverordnung und die Grundlagen der elektronischen Nachweisführung
- Rechtliche und praktische Anforderungen an die Registerführung und insbesondere an die elektronische Registerführung, u.a.
- Was ist eigentlich ein Register? Was ist ein elektronisches Register?
- Vorlagepflicht bei den Behörden
- Aktuelle Fragen zur Registerführung, der Registerdarstellung und der Registerauszüge
- Was ist zu tun bei einer Störung der elektronischen Abfallnachweisführung?
- Ausführliche Darstellung des § 22 Nachweisverordnung einschließlich Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere Vorgehensweise
- Die Ausnahmen von der Nachweispflicht
- Welche Entsorgungswege können von der Nachweis-pflicht befreit sein? Welche Gründe kann es für eine Befreiung geben?
- Welche Folgen hat die freiwillige elektronische Registerführung?
- Aktuelle Frage- und Problemstellungen aus der Umsetzungspraxis:
- Bedeutung der Quittungen (QSCI-Quittung, BMU-Quittung)
- Fehlerkorrektur durch die Verwendung eines Ergänzungslayers
- Besondere Formulare, wie z.B. das EGF zur Beauftragung oder zur Anmeldung von Abfällen
- Bevollmächtigungen
- Beauftragung Dritter (Was ist zu beachten? Was ist möglich?)
- Praxistipps für die Nutzung der Portale und/oder des Länder-eANV
Das Seminar wendet sich an alle Personen, die das elektronische Abfallnachweisverfahren in ihrem Unternehmen aktiv nutzen bzw. für die Anwendung technisch oder organisatorisch verantwortlich sind, u.a.:
- Mitarbeiter/-innen von Abfallerzeugern
- Mitarbeiter/-innen von Abfalleinsammlern und Abfalltransporteuren
- Mitarbeiter/-innen von Abfallentsorgern
- Mitarbeiter/-innen der Kommunen
- Vertreter/-innen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.


