TEST DES BILDUNGSPORTALS
Gemäß § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/ AbfG) können Unternehmen, die Abfälle entsorgen, sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Eine Voraussetzung zur Erlangung der Zertifizierungsurkunde ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs und alle zwei Jahre die Teilnahme an einem Auffrischungslehrgang. Auch zur Erlangung der Maklergenehmigung gemäß § 50 KrW-/AbfG wird von den zuständigen Behörden der Nachweis verlangt, dass die mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes beauftragten Personen über die Fachkunde gemäß § 9 EfbV verfügen. Zur Erlangung der Transportgenehmigung für Abfalltransporte gemäß § 49 KrW-/AbfG und § 1 Transportgenehmigungsverordnung (TgV) müssen die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 3 Transportgenehmigungsverordnung (TgV) nachweisen. Unbedingte Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grund-lehrgangs und alle drei Jahre die Teilnahme an einem Auffrischungslehrgang.
Die Inhalte der Grundlehrgänge gemäß §9 EfbV und §3 TgV sind nahezu deckungsgleich, so dass beide Fachkundenachweise durch den Besuch einer einzigen Veranstaltung erworben werden können.
HINWEIS
Es besteht die Möglichkeit durch den Besuch eines 1-tägigen Zusatzmoduls die erforderlichen Fachkundekenntnisse eines Betriebsbeauftragten für Abfall gemäß der §§ 54 und 55 KrW-/AbfG zu erwerben (siehe Kurs-Nr. U004).Abschluss mit BEW Zertifikat.
4 Tage, jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr
- Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Umweltschutzvorschriften, u.a.
- Einführung in Rechtsvorschriften
- Europäisches Abfall- und Umweltrecht
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
- Untergesetzliches Regelwerk
- Überwachung von Abfällen
- Zulassungen von Anlagen
- Straf- und haftungsrechtliche Risiken bei der Entsorgung von Abfällen
- Ordnungswidrigkeiten
- Wesentliche Umweltstrafvorschriften
- Zivilrechtliche Haftungsfragen
- Betriebliche Risiken und deren Vermeidung
- Abfalleigenschaften und Abfallbewertung
- Gefährliche Eigenschaften
- Probenahmen an Abfallstoffen
- Deklarationsanalyse
- Richt- und Grenzwerte
- Regelungen zum Arbeits- und Umweltschutz, u.a.
- ArbeitsschutzG, BetriebssicherheitsVO, Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffrecht: Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Gefahrgutvorschriften: Verpackung, Versendung und Transport gefährlicher Abfälle
- Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik
- Abfallmanagement
- Sammlung, Sortierung und Zwischenlagerung
- Verwertungsmöglichkeiten
- Biologische Behandlung
- Chemisch-physikalische Behandlung
- Thermische Behandlung
- Deponierung
- Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe und an Abfalltransporte
Mitarbeiter/-innen in Abfallentsorgungs- und Abfalltransportunternehmen, die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlich sind. Verantwortliche Mitarbeiter/-innen aus Unternehmen, die Abfälle makeln.
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.

