Grundschulung für alle Personen bei Abfallerzeugern, Abfallbeförderern und Abfallentsorgern, die zukünftig mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren arbeiten und die elektronische Signatur nutzen werden
Die Fortbildungslehrgänge zur Auffrischung der Fachkunde gemäß §11 EfbV/§6 TgV sind bundesweit behördlich anerkannt (Bezirksregierung Düsseldorf, Aktenzeichen 512.1.67.34.01)
Mit behördlicher Anerkennung als Fortbildungslehrgang nach § 4 Deponieverordnung, § 11 Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung und § 6 Transportgenehmigungs-Verordnung
Rechtsgrundlagen, Klassifizierung von Abfällen, Entsorungsnachweise, Begleitscheine und Registerführung - Anwenden des elektronischen Abfallnachweisverfahrens