Grundschulung für alle Personen bei Abfallerzeugern, Abfallbeförderern und Abfallentsorgern, die zukünftig mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren arbeiten und die elektronische Signatur nutzen werden
Mit behördlicher Anerkennung als Fortbildungslehrgang nach § 4 Deponieverordnung, § 11 Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung und § 6 Transportgenehmigungs-Verordnung
Rechtsgrundlagen, Klassifizierung von Abfällen, Entsorungsnachweise, Begleitscheine und Registerführung - Anwenden des elektronischen Abfallnachweisverfahrens
Gefahrgutrechtliche Regelungen und weitere Vorgaben (u.a. Gefahrstoff- und Straßenverkehrsrecht) für Erzeuger, Transporteure und Entsorger von Abfällen