Vermittlung von Entsorgungsleistungen — Ein Betätigungsfeld nicht nur für Händler und Makler
Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten für Vermittlungsgeschäfte mit Abfällen (einschließlich Neuerungen durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz)
Rechtswissen und Praxiskenntnisse für alle Abfallmakler
Die Rechtsprechung nimmt den Makler neben anderen am Entsorgungsvorgang Beteiligten in die Pflicht. Dies gilt jedoch nicht allein für den "Nur-Händler" bzw. „Nur-Makler“. Auch das Entsorgungsunternehmen, das bestimmte Entsorgungsvorgänge lediglich managt, d.h., durch Dritte ausführen lässt, ist Makler im Rechtssinne. Den Abfallhändler und -makler treffen Rechtspflichten. Diese werden häufig übersehen.
Während des Seminars erhalten die Teilnehmer umfassende Informationen zur Abwicklung von Händler- und Maklergeschäften. Zunächst werden die Rechtsgrundlagen, insbesondere die abfallrechtlichen Pflichten, ausführlich vorgestellt und erläutert. Daran anschließend wird besprochen, welche wesentlichen Regelungen in Verträgen bei Vermittlungsgeschäften enthalten sein sollten und welche Formulierungen zu wählen sind. Es wird auch erörtert, in welchen Fällen aus einem Händler oder Makler ein Entsorger wird, auch wenn er selbst gar keine unmittelbaren Entsorgungsleistungen erbringt. Weitere Themenschwerpunkte des Seminars sind die Haftung des Händlers bzw. Maklers und Strategien zur Risikovermeidung.
Die Lerninhalte werden überwiegend anhand praxisnaher Fallbeispiele übersichtlich und interessant dargestellt. Darüber hinaus sind die Teilnehmer ausdrücklich aufgefordert viele Fragen zu stellen, Problemstellungen aus ihrer Alltagspraxis vorzubringen und vertiefende Diskussionen mit den Referenten zu führen.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
- Öffentlich-rechtliche Vorgaben bei Vermittlungsgeschäften, u. a.
- Wer braucht eine Vermittlungsgenehmigung?
- Wie erhält man eine Vermittlungsgenehmigung?
- Kann ein Abfallhändler oder Abfallmakler Entsorgungsfachbetrieb werden?
- Welche abfallrechtlichen Pflichten haben der Händler und Makler zu beachten?
- Wann wird ein Händler bzw. Makler gewerbsmäßig, wann im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen tätig?
- Auswirkungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes; aktuele Vollzugshinweise
- Vertragsgestaltung bei Vermittlungsgeschäften
- Wie kann der Leistungsumfang beschrieben und begrenzt werden?
- Was unterscheidet den Vermittlungsvertrag vom Entsorgungsvertrag?
- Wann wird der Händler oder Makler zum Entsorger?
- Wie sind die Verantwortlichkeiten der Beteiligten vertraglich zu fixieren?
- Wie kann Kundenschutz realisiert werden?
- Haftung des Händlers bzw. Maklers
- Grundzüge der zivil-, straf- und öffentlich-rechtlichen Haftung
- Kann der Händler oder Makler wegen Fehlverhaltens Dritter beim Entsorgungsvorgang in Anspruch genommen werden?
- Können Haftungsrisiken auf vertraglicher Grundlage minimiert werden?
- Aktuelle Rechtsprechung
- Fallbeispiele und Diskussionen
Dieses Seminar wendet sich sowohl an Vertriebsmitarbei-ter/-innen und verantwortliche Personen in Entsorgungsunternehmen als auch an Einkäufer/-innen, Leiter/-innen des Einkaufs und betriebliche Umweltbeauftragte produzierender Unternehmen.
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.


