Vergabe von Entsorgungsleistungen
Auswirkungen des neuen Vergaberechts für die Ausschreibung von Entsorgungsleistungen
Die Ausschreibung von Entsorgungsleistungen betrifft eine komplexe Materie. Das zeigt sich nicht zuletzt an den vielen Vertragsverletzungsverfahren, die von der EU-Kommission immer wieder eingeleitet werden und die häufig beanstandete Vergabeverstöße im Bereich der Abfallentsorgung betreffen. Dabei stehen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auch vor der Entscheidung, ob bei der Beauftragung privater Dritter mit Entsorgungsdienstleistungen überhaupt eine Ausschreibung erforderlich ist oder ob ein Inhouse-Geschäft (und damit die Möglichkeit der Direktvergabe) vorliegen.
Um Fehler bei der Vergabe von Entsorgungsleistungen zu vermeiden sind jedenfalls gründliche Kenntnisse des Vergaberechts erforderlich. Hinzu kommt, dass im April 2009 das novellierte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft getreten ist. Auch die im Mai 2010 in Kraft tretende Novellierung der VOL/A bringt zum Teil gravierende Änderungen des Vergaberechts mit sich.
Um eine rechtssichere Vergabe sicherzustellen, sind die Kenntnisse des –neuen- Vergaberechts und des Vergabeverfahrens erforderlich. Auf der Grundlage der Vermittlung der neuen Entwicklungen im Vergaberecht sowie von aktuellen Entscheidungen wird das Ausschreibungsverfahren dargestellt. Inhaltliche Schwerpunkte bilden die Darstellung des neuen Vergaberechts und des Ablaufs des Vergabeverfahrens sowie Ausschreibungspflichten bei der Neuorganisation der Entsorgungsaufgaben.
Der Referent zeichnet sich durch langjährige Erfahrungen im Vergaberecht aus.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
- Das neue Vergaberecht 2010
- Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Überblick über die Neuregelungen in der VOL
- Ablauf des Vergabeverfahrens im Entsorgungsbereich
- Checkliste zur Vergabevorbereitung
- Ausschreibungspflicht und Vergabefreiheit
- Wahl der Verfahrensarten
- Verfahrensgrundsätze
- Eignungsprüfung
- Typische Fehlerquellen
- Wertung der Angebote
- Zuschlag
- Aufhebung der Ausschreibung
- Grundzüge des Rechtsschutzes
- Ausgewählte Probleme
- Ausschreibungspflicht bei der Verlängerung bestehender Entsorgungsverträge
- Rechtsschutz bei de- facto- Vergaben
- Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die Entsorgungswirtschaft
- Konsequenzen der EuGH-Urteile zur Ausschreibungsfreiheit von Inhouse-Geschäften
- Interkommunaler Kooperationen und Vergaberecht
- Mögliche Abwicklungspflicht bestehender Verträge
Vergabeverantwortliche in Kommunen und Entsorgungsbetrieben und deren Mitarbeiter/-innen, die sich Grundlagenkenntnisse verschaffen wollen.
Beigeordneter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, Bereiche Vergaberecht und Stadtentwicklung, Raumordnung und Umwelt, Leiter des Bonner Büros. Veröffentlichungen: Autor bzw. Mitautor zahlreicher Werke zum Vergaberecht.
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.



