Die Mantelverordnung im Spannungsfeld zwischen Kreislaufwirtschaft, Boden- und Grundwasserschutz
Diskussion des aktuellen BMU-Entwurfs der Mantelverordnung vom 31.10.2012 (u.a. ErsatzbaustoffV, Novelle der Bundes-Bodenschutz- und AltlastenV)
Ende des vergangenen Jahres hat das Bundesumweltministerium einen neuen Arbeitsentwurf der Mantelverordnung veröffentlicht. Der Arbeitsentwurf umfasst die (neue) Ersatzbaustoffverordnung, die Novelle der Bundes-Boden- und Altlastenverordnung sowie Ergänzungen der Deponieverordnung und der Grundwasserverordnung.
Der Verordnungsentwurf muss sich daran messen lassen, ob es gelungen ist, dass der erforderliche Schutz des Grundwassers und des Bodens sichergestellt und die Kreislaufwirtschaft nachhaltig gefördert werden. Zugleich soll ein schlüssiges und widerspruchsfreies Gesamtkonzept geschaffen werden, das deutliche Erleichterungen für den Verwaltungsvollzug in den Ländern und für die betroffene Wirtschaft bringt.
Mit der Änderung der GrundwasserV (Artikel 1 der Mantelverordnung) werden der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz konkretisiert und Prüfwerte für eine entsprechende Beurteilung festgelegt.
In der neuen ErsatzbaustoffV (Artikel 2 der Mantelverordnung) werden die Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken festgelegt. Diese umfassen stoffspezifische Materialwerte und Einsatzregelungen, eine regelmäßige Güteüberwachung sowie verfahrensrechtliche Regelungen.
Die Deponieverordnung wird um eine Regelung zur Umrechnung von Stoff-Konzentrationen in „2:1 - Eluaten“ auf „10:1 - Eluate“ ergänzt (Artikel 3 der Mantelverordnung). „2:1“ und „10:1“ beschreiben das jeweilige Wasser:Feststoffverhältnis, mit dem diese Eluate hergestellt werden.
Die Bundesbodenschutz- und AltlastenV (Artikel 4 der Mantelverordnung) wird vollständig neu gefasst und erhält eine neue Systematik zwischen Verordnungstext und Anlagen bzw. Anhängen. In Ergänzung zu dem bisherigen § 12 enthält der Ent-wurf erstmalig Regelungen zum Auf- und Einbringen von Materialien unterhalb und außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht. Die Untersuchungs-, Bewertungs- und Sanierungsanforderungen für Altlasten und schädliche Bodenveränderungen wurden überarbeitet und ergänzt. Neu ist für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser die Möglichkeit zur Berücksichtigung der Einmischung in die an die ungesättigte Zone angrenzende oberste Grundwasserschicht. Die Werteregelungen wurden ergänzt und bezüglich des Grundwasserschutzes an die Vorgaben der GrundwasserV und die ErsatzbaustoffV angepasst.
Während der Fachtagung stehen die geplanten Regelungen zur Ersatzbaustoffverordnung und zur Bodenschutzverordnung im Mittelpunkt. Die Referentinnen und Referenten werden die Regelungen aus verschiedenen Blickwinkeln kommentieren und notwendige Änderungen ansprechen. Mit Blick auf die in einigen Fragen stark auseinander liegenden Interessen der Akteure ist es ein Ziel der Veranstaltung, mögliche Lösungswege für derzeit noch streitige Fragen anzusprechen.
Es werden Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, des Landesumweltamtes NRW, der unteren Umweltschutzbehörden, der Straßenbauverwaltung sowie Hersteller von mineralischen Ersatzbaustoffen und beratende Institute vortragen. Sie stehen für eine hohe Fachkompetenz, umfangreiche Praxiserfahrungen und ein breites Meinungsspektrum.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
Vormittag
Moderation: Dr. Christel Wies
- 9:15 Uhr
Begrüßung
DR. EDGAR TSCHECH
DR. CHRISTEL WIES
- 9:25 Uhr
Einführung
HANS-JOSEF DÜWEL
- 9:35 Uhr
Die Ersatzbaustoffverordnung im Rahmen des 2. Arbeitsentwurfs der Mantelverordnung
DR. AXEL KOPP
- 10:05 Uhr
Ist die Verzahnung von Umweltschutz und Ressourcen-schutz gelungen? — Aus der Sicht des Gewässerschutzes
DR. WOLFGANG LEUCHS
- 10:35 Uhr
Diskussion
- 10:50 Uhr
Kaffeepause
- 11:20 Uhr
Ist die Verzahnung von Umweltschutz und Ressourcen-schutz gelungen? — Aus der Sicht der Anbieter von mi-neralischen Ersatzbaustoffen I
RA REINHARD FISCHER
- 11:40 Uhr
Ist die Verzahnung von Wasser- und Grundwasserschutz mit dem Ressourcenschutz gelungen? Umweltschutz aus Sicht der Anbieter mineralischer Ersatzbaustoffe
DR. THOMAS MERKEL
- 12:00 Uhr
Diskussion
- 12:15 Uhr
Der Entwurf zur Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung aus der Sicht des Landes NRW
STEFAN SCHROERS
- 12:45 Uhr
Diskussion
- 13:00 Uhr
Mittagspause
Nachmittag
Moderation: Prof. Dr. Wilhelm König
- 14:00 Uhr
Was erwartet eine Umweltschutzbehörde von der Mantelverordnung?
DR. SUSANNE FREY-WEHRMANN / DR. BERND STEINWEG
- 14:30 Uhr
Was erwartet die Straßenbauverwaltung von der Mantelverordnung?
MONIKA SCHLEITER
- 15:00 Uhr
Diskussion
- 15:15 Uhr
Kaffeepause
- 15:30 Uhr
Die Wechselwirkungen zwischen dem neuen Kreislauf-wirtschafts¬gesetz und der Mantelverordnung bei der Entsorgung mineralischer Abfälle
RA DR. RALF KAMINSKI
- 16:00 Uhr
Die Auswirkungen der Mantelverordnung auf Verfüllmaßnahmen
DR. MICHAEL KERTH
- 16:30 Uhr
Diskussion
- 16:45 Uhr
Zusammenfassung und Ausblick
DR. CHRISTEL WIES
- 17:00 Uhr
Ende
- Erzeuger von mineralischen Stoffen
- Aufbereiter von Recyclingmaterialien
- Anwender von Recyclingmaterialien
- Mitarbeiter/-innen der Straßenbauverwaltung
- Mitarbeiter/-innen aus Umweltbehörden
- Mitarbeiter/-innen von Kommunen
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
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Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.



