Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen
u.a. rechtliche Vorgaben, Normen und Regelwerke, Sanierungsverfahren (Anwendung, Einsatzgrenzen), Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Sanierungsplanung und –strategien
Grundstücksentwässerungsanlagen müssen regel-mäßig auf Dichtheit geprüft und instand gesetzt werden. Die entsprechenden Vorschriften darüber sind in Nordrhein-Westfalen und Bayern in den Landeswassergesetzen, in den übrigen Bundesländern in deren Bauordnungen enthalten.
Gemäß § 61a Landeswassergesetz in Nordrhein-Westfalen muss bei bestehenden Abwasserleitungen die erste Dichtheitsprüfung bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden. Soweit Undichtigkeiten bestehen, müssen diese umgehend behoben werden. Dazu stehen verschiedene Verfahren zur Sanierung zur Verfügung.
Die Sanierungsverfahren unterscheidet man in:
- die Reparaturverfahren,
- die Renovierungsverfahren und
- die Erneuerung.
Unter Reparatur versteht man Maßnahmen zur Behebung örtlich begrenzter Schäden (z.B. Lageabweichungen, Risse, Löcher). Bei der Renovierung handelt es sich um Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen und –kanälen unter vollständiger oder teil-weiser Einbeziehung ihrer ursprünglichen Substanz.
Falls eine Reparatur oder Renovierung aufgrund umfangreicher Schäden oder wegen einer unzugänglichen oder fehlenden Revisionsöffnung nicht mehr möglich oder ausreichend ist, bleibt nur die komplette Erneuerung eines Hausanschlusses.
Die Veranstaltung bietet in umfassender Weise das spezifische Fachwissen und die Praxiserfahrungen, um die Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß dem aktuellen Stand der Technik und unter Wirtschaftlichkeitsaspekten schnell und sicher planen und durchführen zu können. Anhand zahlreicher Fallbeispiele wird diskutiert werden, wie bei der Planung einer Sanierung vorgegangen werden sollte und welches Sanierungsverfahren sich jeweils am besten eignet.
Zum Abschluss des Lehrgangs ist eine schriftliche Kenntnisprüfung vorgesehen. Bei Bestehen dieser Prüfung erhält der Teilnehmer einen Sachkundenachweis. Jeder Teilnehmer erhält in jedem Falle eine Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
Allgemeine Grundlagen
- Einführung
- Rechtliche Vorgaben, u.a.
- § 61a Landeswassergesetz in Nordrhein-Westfalen
- Bauordnungen der Länder
- Relevante Normen und Regelwerke, u.a.
- DIN 1986-30 und DIN 1986-100
- DIN EN 1610 mit DWA-A 139
- DWA-M 143-Reihe
- DWA-M 149-Reihe
- ATV-M 127-2
- Bewertung von Schäden
- Sanierungsplanung
- Sanierungsstrategien
- Ausschreibungen
- Arbeitssicherheit und Hygiene
- Baustellensicherung
- Hygiene
- Arbeiten am und im Kanal
Sanierung in Theorie und Praxis
- Übersicht: Verfahren der Sanierung
- Vorarbeiten
- Leitungsspezifische Randbedingungen
- Reparaturverfahren
- Injektionsverfahren
- Ausbesserungsverfahren (z.B. Roboter-verfahren)
- Abdichtungsverfahren (z.B. Kurzliner), Hutprofileliner
- Renovierungsverfahren
- Auskleidung mit örtlich hergestellten und erhärtenden Rohren (z.B. Schlauchreliningverfahren)
- Auskleidung mit vorgefertigten Rohren
- Erneuerung
- geschlossene Bauweise (z.B. Rohrberst-verfahren)
- offene Bauweise
- Möglichkeiten und Grenzen sowie Vor- und Nachteile der einzelnen Sanierungsverfahren
- Hydraulik von Abwasserleitungen
- Rückstausicherung
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
- Abnahmeuntersuchungen
Lehrgangsabschlussprüfung
- Schriftlicher Test
Sachkundige für die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß §61a LWG-NW, Kanaldichtheitsprüfer/Kanalinspekteure, Kanalbauer, Kanal- und Rohrreiniger, Kanal- und Rohrleitungssanierer, Planungs- und Ingenieurbüros, Kanalnetzbetreiber, Immobilienbesitzer/Immobilienbetreiber, Facility Manager, Kommunen, Behördenvertreter
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.





