Wasserwirtschaftliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Biogasanlagen für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Anlagen)
Biogasanlagen sind auf dem Vormarsch: Die Energiegewinnung durch Vergärung von Biomasse ist eine wichtige Technik für Wärme- und Stromerzeugung aus erneuerbaren Rohstoffen.
Eine Biogasanlage für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Anlage) ist eine HBV-Anlage im Sinne des § 62 Wasserhaushaltsgesetz. Um Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen, stellt das Wasserrecht hohe Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Auch in NRW hat austretendes Substrat bei Biogasanlagen für nachwachsende Rohstoffe zu erheblichen Gewässerverunreinigungen geführt. Hintergrund dieser Schadensfälle waren sowohl Fehlbedienungen durch den Betreiber als auch Mängel bei der Ausführung der Bauwerke, dem unsachgemäßen Einbau von Anlagenteilen sowie der Verwendung von nicht geeigneten Anlagenteilen.
Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Schadensfällen, wurde in NRW im Jahr 2009 der „Anforderungskatalog Biogasanlagen“ erarbeitet und durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW im gleichen Jahr eingeführt.
Ziel der wasserwirtschaftlichen Regelungen im Anforderungskatalog, der die allgemeinen Vorgaben des Bundes konkretisiert und ergänzt, ist die Gewährleistung eines sicheren Betriebes von Biogasanlagen, um Havarien möglichst zu verhindern. Sollte es dennoch zu einem Schadensfall kommen, werden technische und organisatorische Maßnahmen gefordert, die sicherstellen, dass austretendes Substrat zurückgehalten werden kann.
Im Rahmen der Veranstaltung werden die sich aus den rechtlichen und technischen Vorgaben an die Planung, den Bau und den Betrieb einer Biogasanlage ergebenen Anforderungen erläutert und Vorschläge zur Umsetzung gemacht. Ferner werden Erfahrungen aufgezeigt, die sich bislang aus dem Betrieb der Biogasanlagen ergaben.
Ein wesentliches Ziel des Seminars, das sich an Planer, Betreiber, Sachverständige und die zuständigen Behörden richtet, ist aber auch der Meinungsaustausch zwischen den betroffenen Gruppen, für den im Rahmen der Vorträge ausreichend Gelegenheit eingeräumt wird.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
Donnerstag, 14. Juni 2012
- 09:00 Uhr: Begrüßung/Einführung
- 09:10 Uhr: Rechtliche Vorgaben an Biogasanlagen
DIPL.-ING. HANS-JÜRGEN FRAGEMANN, MKULNV NRW
- 09:40 Uhr: Wasserrechtliche Anforderungen an die Planung, den Bau und Betrieb einer Biogasanlage
DIPL.-ING. MANFRED STEINWACHS, Kreis Paderborn
- 11:15 Uhr: Kaffeepause
- 11:30 Uhr: Anforderungen an die Anlagenbeschreibung und Betriebsanweisung
DIPL.-ING. CLEMENS MENEBRÖCKER, Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster
- 12:00 Uhr: TRwS 793 „Anforderungen an Biogasanlagen“
DIPL.-ING. ARNO NIEHAGE, KREIS LIPPE
- 13:00 Uhr: Mittagspause
- 14:00 Uhr: Erfahrungen bei der Überprüfung von bestehenden Biogasanlagen
DIPL.-ING. STEFAN PELZ, Kreis Borken
- 15:00 Uhr: Sachverständigenprüfung von neuen und bestehenden Biogasanlagen
DIPL.-ING. STEFAN ONKEN, TÜV Nord
- 15:30 Uhr: Kaffeepause
- 15:45 Uhr: Anforderungen an den Bau und Betrieb von Fahrsiloanlagen/Praxiserfahrungen
DIPL.-KOMM. JÜRGEN WINDMEIER, Kreis Soest
- 16:15 Uhr: Niederschlagsentwässerung von Anlagen für Silagelegerung
HERMANN MOLLENHAUER, Untere Wasserbehörde des Kreises Coesfeld
- 16:45 Uhr: Abschlussdiskussion
- 17:00 Uhr: Ende der Veranstaltung
Änderungen vorbehalten
Planer und Betreiber von NawaRo-Biogasanlagen sowie Beschäftigte der Vollzugsbehörden.
Mit dem PKW
Autobahn A52 bis Abfahrt Essen-Rüttenscheid, Alfredstraße (B224) in südlicher Richtung nach Essen-Werden und Velbert folgen. Die Wimberstraße zweigt von der Bergischen Landstraße an deren höchstem Punkt ab, ca. 700 m nördlich der Stadtgrenze Essen/Velbert. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit der S-Bahnlinie S6 in Richtung Essen Hbf. Aussteigen an der S-Bahn Haltestelle „Essen-Werden“.
- Mit der Buslinie 169 (BStg. 5, alle 20 min.) in Richtung Velbert. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“ oder
- Mit der Buslinie 190 (BStg. 2, alle 30 min) in Richtung Ruhrlandklinik. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“.
Die Wimberstraße zweigt nach ca. 250 m stadtauswärts links ab.
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.


