Aktuelle Fragen des Rechts der Abwasserbeseitigung
Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist am 1. März 2010 in Kraft getreten. Die Neuregelungen betreffen nahezu alle Regelungsbereiche des Wasserrechts u.a. auch die Abwasserbeseitigung.
Das Landeswassergesetz (LWG) ist mit dem sog. Vorschaltgesetz vom 16. März 2010 nur in wenigen Teilbereichen angepasst worden und betrifft auch Regelungen der Abwasserbeseitigung.
Die neue Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) konkretisiert die Bewirtschaftungsziele des WHG insbesondere die stoffbezogenen Anforderungen.
Das Zusammenspiel der Rechtsbereiche ist Gegenstand des Seminars.
Im Zuge der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie sind der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmeprogramm Anfang 2010 behördenverbindlich eingeführt worden. Auch hieraus können sich Anforderungen an die Abwasserbeseitigung ergeben.
Den Teilnehmenden wird ferner ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen und die Fortschreibungen der technischen Anforderungen gegeben.
Mit Blick auf die neue Rechtsetzung des Bundes ist eine Gesamtnovellierung des Landeswassergesetzes erforderlich. Über den Stand der Novelle sowie über die Umsetzung neuer EG-Richtlinien werden die Teilnehmer ebenfalls informiert.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
HERR MR HERMANN SPILLECKE, MKULNV NRW
- 09:00 Uhr
Begrüßung - 09:05 Uhr
Neuregelungen des Wasserrechts (Stand des Bundesrechts;
vorgesehene Änderungen in NRW)- Neues WHG (abwasserrelevante Regelungen)
- Änderung des LWG (sog. VorschaltG)
- Ausblick auf die Gesamtnovelle
- 09:45 Uhr
Pflicht zur Abwasserbeseitigung- Inhalt der Pflicht (Gemeinden, Verbände)
- Ausnahmen, Zusammenschlüsse
- Niederschlagswasserbeseitigung (§ 51a LWG)
- Neuerungen im Indirekteinleiterbereich
- Kombinierter Ansatz nach EG-WRRL
- Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen
- 10:30 Uhr
Kaffeepause - 11:00 Uhr
Emissions-/Immissionsanforderungen- Verknüpfung zur Abwasserabgabe
- Güteanforderungen (System der EG-WRRL)
- Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Umsetzung RL prioritäre Stoffe)
- 10:30 Uhr
Mittagspause
HERR RBD ARNOLD SCHMIDT, Bezirksregierung Köln - 13:30 Uhr
Technische Anforderungen Abwasseranlagen- Mischwasser
- Niederschlagswasser (Trennerlass 2004, Straßen, dezentrale Systeme)
- Bau und Betrieb von Kanalisationsnetzen, Sanierung öffentlicher Kanäle
- Fremdwassersanierungskonzepte
- Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen, Umsetzung § 61a, Sachverständige
Technische Anforderungen Abwassereinleitungen - BWK M3/M7 in wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren
- Handlungsanleitung mit Verknüpfung siedlungswasserwirtschaftlicher und gewässerstrukturverbessernder Maßnahmen
- 15:00 Uhr
Kaffeepause - 15:30 Uhr
Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht- Verwaltungsvorschrift Abwasserbeseitigungskonzepte
- Niederschlagswasserbeseitigungskonzepte
- Umsetzung Maßnahmeprogramme der Wasserrahmenrichtlinie
Überwachung - SelbstüberwachungsVO (Kommunal, Kanal)
- Behördliche Überwachung
- Ende gegen 17:00 Uhr
Beschäftigte von Bezirksregierungen, unteren Wasserbehörden (Kreise und kreisfreie Städte), Bergämtern, Kommunen, Anstalten des öffentlichen Rechts und Wasserverbänden
Referatsleiter im Ministerium für Klinmaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Referat IV-2 „Rechtsangelegenheiten“ der Abt. IV)
Herr RBD Schmidt ist im Bereich kommunale Abwasserbeseitigung und Gewässerschutz im Dezernat 54 der Bezirksregierung Köln tätig
Mit dem PKW
Autobahn A52 bis Abfahrt Essen-Rüttenscheid, Alfredstraße (B224) in südlicher Richtung nach Essen-Werden und Velbert folgen. Die Wimberstraße zweigt von der Bergischen Landstraße an deren höchstem Punkt ab, ca. 700 m nördlich der Stadtgrenze Essen/Velbert. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit der S-Bahnlinie S6 in Richtung Essen Hbf. Aussteigen an der S-Bahn Haltestelle „Essen-Werden“.
- Mit der Buslinie 169 (BStg. 5, alle 20 min.) in Richtung Velbert. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“ oder
- Mit der Buslinie 190 (BStg. 2, alle 30 min) in Richtung Ruhrlandklinik. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“.
Die Wimberstraße zweigt nach ca. 250 m stadtauswärts links ab.
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.


