Grundwasserschutz in der behördlichen Praxis
Grundwassergefährdungen begegnen und Grundwasserkontaminationen bekämpfen
Sie sind in Ihrer täglichen Arbeit mit der Aufgabe des vorbeugenden Grundwasserschutzes beschäftigt?
Dann erhalten Sie in diesem Seminar wertvolle Hilfestellung zum rechtssicheren Umgang bei Anträgen zur Benutzung des Grundwassers sowie bei Ihrer Reaktion auf Grundwassergefährdungen. Sie erfahren, wie Sie
Grundwassergefährdungen bewerten und mit behördlichen Methoden verhüten sowie Grundwasserkontaminationen mit behördlichen Sanierungsanordnungen begegnen können.
Im Seminar werden die aktuellen rechtlichen Vorgaben der Bewirtschaftung des Grundwassers und des besonderen Grundwasserschutzes im Wasserhaushaltsgesetz unter besonderer Berücksichtigung der Grundwasserverordnung und der möglichen Änderungen durch die sog. Mantelverordnung des Bundes erörtert. Ob und inwieweit ergänzendes bzw. abweichendes Landesrecht weiterhin Anwendung findet, wird am Beispiel des Landes NRW erläutert.
Aufgabe der Wasserbehörden ist es, eine Grundwassergefährdung rechtzeitig zu erkennen, wasserrechtliche Bescheide mit entsprechenden Auflagen zu erarbeiten und deren
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
- Vorgaben der Grundwasserbewirtschaftung
- Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser
- Erlaubnis zur Benutzung des Grundwassers
- Vermeidung von Schadstoffeinträgen
- Erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers
- Erdaufschlüsse
- Besonderer Grundwasserschutz
- Wasserschutzgebietsverordnungen
- Fehlerquellen bei der Festsetzung
- Rechtsschutzverfahren gegen Festsetzungen
- Entschädigungsansprüche bei Festsetzungen
- Landwirtschaft und Gewässerschutz
- Düngerecht
- Düngeverordnung/Verbringungsverordnung
- Düngerecht
- Wasserschutzberatung
- Trinkwasserschutz/Wasserrahmenrichtlinie
- Ermittlung und Bewertung von Grundwasser-gefährdungen in der behördlichen Praxis
- Beispiele aus der behördlichen Praxis für die Abwehr von Grundwassergefährdungen
- durch Unfälle
- durch Leckagen
- durch fehlgeleitete Abwässer
- Sanierungsanordnungen bei Grundwassergefahren und Grundwasserkontaminationen
- Sanierungspflicht
- Sanierungsanordnung
- Städtebaulicher Vertrag
Mitarbeiter/innen der Umweltämter, Wasserbehörden, Gesundheitsämter und Wasserversorgungsunternehmen.
Seit vielen Jahren auf Verwaltungsrecht spezialisiert. Seit 2001 Lehrbeauftragter für Wasserrecht mit Bezügen zum Umweltrecht an der Universität Duisburg-Essen.
Mit dem PKW
Autobahn A52 bis Abfahrt Essen-Rüttenscheid, Alfredstraße (B224) in südlicher Richtung nach Essen-Werden und Velbert folgen. Die Wimberstraße zweigt von der Bergischen Landstraße an deren höchstem Punkt ab, ca. 700 m nördlich der Stadtgrenze Essen/Velbert. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit der S-Bahnlinie S6 in Richtung Essen Hbf. Aussteigen an der S-Bahn Haltestelle „Essen-Werden“.
- Mit der Buslinie 169 (BStg. 5, alle 20 min.) in Richtung Velbert. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“ oder
- Mit der Buslinie 190 (BStg. 2, alle 30 min) in Richtung Ruhrlandklinik. Aussteigen an der Haltestelle „Kamillushaus“.
Die Wimberstraße zweigt nach ca. 250 m stadtauswärts links ab.
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.


