Betriebsbeauftragter für Abfall
Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde im Sinne der §§ 59 und 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Praxisumsetzung wichtiger Rechtsvorgaben in den betrieblichen Alltag
Viele Abfallerzeuger und die meisten Abfallentsorger müssen einen Betriebsbeauftragten für Abfall gemäß der §§ 54 und 55 KrW-/AbfG bestellen. Dieser hat die abfallrechtlichen Überwachungsaufgaben des Anlagenbetreibers in dessen Auftrag zu erledigen. Dazu gehören die Koordination und Kontrolle der Sammlung, Lagerung, Bereitstellung zur Abholung, der Übergabe und der Entsorgung aller betrieblichen Abfälle. Diese vielfältigen Aufgaben und die zahlreichen komplizierten abfall- und umweltrechtlichen Regelungen und Vorschriften erfordern ein fundiertes Fachwissen und die Fähigkeit zu dessen sicheren Umsetzung. Der Gesetzgeber verlangt vom Abfallbeauftragten den Nachweis der Fachkunde.
Dieser Lehrgang vermittelt in umfassender Weise die zum Nachweis der Fachkunde erforderlichen Kenntnisse. Die Kursteilnehmer erfahren über alle wichtigen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften und diskutieren gemeinsam mit den Referenten die Möglichkeiten zur Umsetzung in die betriebliche Praxis. Die Referenten aus Behörden, Betrieben und der Beratungspraxis berichten aus ihren langjährigen Erfahrungen und geben viele Hinweise und Tipps für den Umgang mit den Behörden.
Der Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter von Abfallerzeugern und Abfallentsorgern, die zukünftig als Betriebsbeauftragte für Abfall tätig werden sollen. Er eignet sich auch gut für Personen, die Grundwissen in den Bereichen Abfallrecht, Abfallentsorgung und betriebliche Abfallwirtschaft erwerben wollen.
Zum Nachweis gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber erhalten die Teilnehmer am Ende des Lehrgangs einen Nachweis über die erworbenen Fachkundekenntnisse.
Abschluss mit BEW Zertifikat.
9:00 bis 15:00 Uhr am 5. Tag
- Bestellung, Aufgaben und Pflichten des Abfallbeauftragten
- Verantwortung und Haftung des Abfallbeauftragten
- Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Abfallwirtschaft
- Regelungen und Vorschriften auf der EU-Ebene
- KrWG und untergesetzliches Regelwerk
- Landesabfallgesetzgebung
- Kommunale Abfallsatzungen
- Aktuelle Rechtsprechung
- Zulassung von Anlagen
- aus der Sicht des BImSchG
- aus der Sicht des KrWG
- Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Staatliche und berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzbestimmungen
- Gefahrstoffrecht und gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen
- Lagerung und Bereitstellung von Abfallstoffen zur Abholung
- Gefahrgutrechtliche Vorschriften
- Umgang mit Abfällen in der Betriebspraxis
- Abfallrechtliche Einstufung von Abfällen
- Zuordnung von Abfällen zu einem Entsorgungsverfahren
- Auswahl eines geeigneten Entsorgungspartners
- Abfallrechtliche Überwachung
- Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren, Registerführung
- Elektronisches Abfallnachweisverfahren
- Beförderungserlaubnis
- Erstellung von Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepten
- Grenzüberschreitende Abfallverbringung
Betriebliche Abfallbeauftragte aller Branchen, Mitarbeiter/-innen von kommunalen und privaten Unternehmen der Abfall- und Recyclingwirtschaft, Abfallwirtschaftsberater, Mitarbeiter/-innen aus Kommunen und öffentlichen Institutionen, Planungs- und Ingenieurbüros.
Herr Dipl.-Ing. Holger Wende ist Chemie- und Sicherheitsingenieur und Leiter der Bereiche Arbeitssicherheit und Umweltschutz bei den Umweltbetrieben Bielefeld.
ist Inhaber der uberti Managementberatung und Zertifizierung in Herne. Er ist als Umweltgutachter für Krankenhäuser zugelassen und seit 1993 in der Krankenhausszene als Berater tätig. Zudem ist er von verschiedenen Einrichtungen und Unternehmen als Abfall- sowie Gefahrgutbeauftragter bestellt und außerdem als Sachverständiger für die Begutachtung von Entsorgungsfachbetrieben zugelassen.
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.


