Neuigkeiten (Fortbildung) für Abfallbeauftragte

Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte gemäß der §§ 59 und 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Beschreibung

Schwerpunkte: Aktuelles Abfallrecht und Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens

Der Betriebsbeauftragte für Abfall muss Fachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen können. Voraussetzungen für die Fachkunde sind ein einschlägiger Berufs- oder Studienabschluss, ausreichende Berufserfahrung, der Besuch eines Grundlehrgangs und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsseminaren. Aufgrund der ständigen in kurzen Zeitabständen erfolgenden zahlreichen Änderungen im Abfall- und Umweltrecht empfehlen wir mindestens einmal pro Jahr einen Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte zu besuchen. Ausreichende Kenntnisse der Rechtspflichten des Abfallerzeugers/-entsorgers sind unabdingbar, um Haftungs- und Strafrechtsrisiken zu vermeiden. Darüber hinaus helfen aktuelle Informationen Kosteneinsparpotentiale aufzudecken und Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Durch den Besuch dieser Veranstaltung bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand. Am 1. Tag stellt ein Abfallrechtsexperte ausführlich die aktuellen Entwicklungen und Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht vor und diskutiert mit den Teilnehmenden die Praxisumsetzung. Am 2. Tag stehen die rechtssichere Anwendung der Nachweisverordnung und die reibungslose Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens in den Betrieb im Mittelpunkt. (Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. April 2010 ist das elektronische Abfallnachweisverfahren durch Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger rechtsverbindlich anzuwenden!)

Im Vordergrund des Seminars steht der Erfahrungsaustausch aus der Praxis für die Praxis. Zu den einzelnen Themen werden Fallbeispiele vorgestellt und gemeinsam im Gespräch geeignete Lösungen entwickelt.

Zum Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und gegenüber Behörden erhalten Sie nach Besuch der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Auffrischung der Fachkunde des Betriebsbeauftragten für Abfall.

Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.

Programm
09:00-17:00 Uhr

1. Tag: Neuere Entwicklungen und aktuelle Rechtsprechung im Abfall- und Umweltrecht

  • Neue Vorgaben der Europäischen Union (u.a. Novelle der Abfallrahmenrichtlinie)
  • Wichtige Änderungen und Neuerungendurch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Neue Verordnungen / Änderungen bestehender Verordnungen
  • Änderungen der Definition des Abfallbegriffs
  • Abgrenzungsfragen „Abfall / Produkt“ und „Verwertung / Beseitigung“
  • Rechtspflichten der Abfallbesitzer/-erzeuger, Andienungs- und Überlassungspflichten
  • Gewerbeabfallverordnung (Rechtsprechung, Praxisumsetzung)
  • Neue Regelungen für die grenzüberschreitende Abfallverbringung
  • Haftung und Verantwortung bei der Abfallentsorgung


2. Tag: Anwendung der Nachweisverordnung und des elektronischen Abfallnachweisverfahrens

 

Vormittag: Praxisumsetzung der Nachweisverordnung, u.a.:

  • Einstufung und Deklaration von Abfällen / Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
  • Entsorgungsnachweise / Begleitscheine / Übernahmescheine / Registerpflichten


Nachmittag: Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) in den Betrieb, u.a.:

  • Funktionsweise und Merkmale des eANV
  • Qualifizierte elektronische Signatur
  • Erstellen elektronischer Begleitscheine
  • Aufbau elektronischer Register
  • Nutzung der installierten EDV
  • Notwendige Anpassungen der betrieblichen
  • Organisation
  • Notwendige Hardware und Software
Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zielgruppe

Abfallbeauftragte aus kommunalen und privaten Entsorgungsunter­nehmen, Abfallbeauftragte aus Industrie- und Gewerbeunter­nehmen, Abfallbeauftragte aus Kommunen und öffentlichen Institutionen, Abfallwirtschaftsberater, Mitarbeiter/-innen aus Planungs- und Ingenieurbüros.

Referenten
Referenten
Herr Rechtsanwalt Dr. Ralf Kaminski, avocado Rechtsanwälte (Köln)
Herr Dipl.-Ökol. Martin Nöthe
ist Inhaber der uberti Managementberatung und Zertifizierung in Herne. Er ist als Umweltgutachter für Krankenhäuser zugelassen und seit 1993 in der Krankenhausszene als Berater tätig. Zudem ist er von verschiedenen Einrichtungen und Unternehmen als Abfall- sowie Gefahrgutbeauftragter bestellt und außerdem als Sachverständiger für die Begutachtung von Entsorgungsfachbetrieben zugelassen.
Herr Dr. Thomas Oberlack, Stenau GmbH (Nordhorn)
Herr Rechtsanwalt Dr. Markus W. Pauly, Köhler & Klett Rechtsanwälte (Köln)
Herr Dipl.-Ing. Stephan Pawlytsch, prohevo GmbH (Tostedt)
Ort
Anfahrt zur Bildungsstätte Duisburg

Mit dem PKW

Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.


Direkt zum Google-Routenplaner

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.

Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.

Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!

Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.

Mit dem Taxi

Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.

Ansprechpartner
Inhaltliche Fragen
Bild von Edgar Tschech
Herr Dr. Edgar Tschech
Fon 02065-770-124
Fax 02065-770-117
Organisatorische Fragen
Bild von Jens Sinnebrink
Herr Jens Sinnebrink
Fon 02065-770-125
Fax 02065-770-117
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U002
Seminar
Beginn
Ende
Mi. 20.06.2012
Do. 21.06.2012
Kurs-Nr.
U002D1206
Beginn
Ende
Di. 04.09.2012
Mi. 05.09.2012
Kurs-Nr.
U002D1209
Beginn
Ende
Di. 27.11.2012
Mi. 28.11.2012
Kurs-Nr.
U002D1211
Gebühren
Regulär
495,00 €
Verbandsmitglieder(1)
445,00 €
  • (1) z.B. VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr
  • (2) Angehörige nichtstaatlicher Stellen der Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen (z.B. Kommunen, Wasserverbände und Abfallverbände)
  • In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.
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Weitere Informationen
Downloads z.B. FLYER
U002I
Flyer zur Veranstaltung
PDF, 882,93 kB

Nur für angemeldete Teilnehmer

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