Sachgerechter Umgang mit Abfällen in Kliniken
Auffrischungslehrgang für Abfallbeauftragte in Kliniken etc. gemäß der §§ 59 und 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einschließlich der neuen Regelungen im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (Inkrafttreten: 01.06.2012)
Aktuelle Rechtsvorschriften, Praxisratschläge und Erfahrungsaustausch
Nach der Abfallbeauftragtenverordnung ist für Kranken-häuser/Kliniken
ein Abfallbeauftragter vorgeschrieben. Dass Krankenhäuser einen
Abfallbeauftragten benötigen, begründet sich mit der Vielfalt an
Abfällen, in der Regel auch viele branchenspezifische „Sonderabfälle“.
Gemäß
§ 60 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit den
Forderungen des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes für die Fortbildung
eines Immissionsschutzbeauftragten, besteht auch für einen
Abfallbeauftragten eine Fortbildungspflicht alle 2 Jahre, um sich auf
dem aktuellen Stand zu halten und die betreffende Einrichtung
rechtssicher beraten zu können. Der Arbeitgeber hat diese Fortbildung
sicher zu stellen, will er kein Organisationsverschulden begehen.
Der
Fortbildungslehrgang richtet sich speziell nur an Abfallbeauftragte
aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, so dass gezielt
branchenspezifische Aspekte und Probleme der Abfallentsorgung besprochen
und erörtert werden können. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass es auch
zu einem Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern kommt.
Das
Seminar beinhaltet zum einen Themenschwerpunkte, die zum festen
Bestandteil der Veranstaltung gehören. Zum anderen wird flexibel auf
aktuelle, für Krankenhäuser relevante Änderungen im Abfallrecht
eingegangen, die sich in den letzten 2 Jahren ergeben haben bzw. in
absehbarer Zeit aktuell werden. Dabei finden gegebenenfalls auch andere
relevante rechtliche Regelungen eine Berücksichtigung (u.a.
Gefahr-stoffrecht, Gefahrgutrecht).
HINWEIS
Nutzen Sie die Möglichkeit, dass in dem Seminar nur Teilnehmer/-innen aus dem Gesundheitswesen sitzen!Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
- Aufgaben und Pflichten eines Abfallbeauftragten gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, deren Umsetzung in der Praxis und damit verbundene Probleme
- Mögliche Haftungsrisiken für einen Abfallbeauftragten
- Rechtssichere Übergabe der Abfälle an Entsorger
- Der Jahresbericht als Chance der Arbeitsdarstellung
- Der Abfallbeauftragte auch als beauftragte Person für Gefahrgut
- Neuerungen im Abfallrecht und ihre Anwendung in der Praxis, insbesondere das neueKreislaufwirtschaftsgesetz (Inkrafttreten: 01.06.2012)
- Abfallrechtliche Überwachung / Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens und der elektronischen Signatur
- Erfahrungsaustausch zu den Möglichkeiten der Information und Motivation der Mitarbeiter zur Abfallerfassung
- Fragen aus dem Alltagsgeschäft: Es wird flexibel auf die Fragen der Teilnehmer eingegangen.
Abfall- und Umweltbeauftragte aus Kliniken und allen weiteren Einrichtungen des Gesundheitsdienstes.
ist Inhaber der uberti Managementberatung und Zertifizierung in Herne. Er ist als Umweltgutachter für Krankenhäuser zugelassen und seit 1993 in der Krankenhausszene als Berater tätig. Zudem ist er von verschiedenen Einrichtungen und Unternehmen als Abfall- sowie Gefahrgutbeauftragter bestellt und außerdem als Sachverständiger für die Begutachtung von Entsorgungsfachbetrieben zugelassen.
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.


