Neuigkeiten (Fortbildung) für Gewässerschutzbeauftragte
Seminar für die regelmäßige (jährliche) Fortbildung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz im Sinne der §§ 64 - 66 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 55 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Wichtige wasserrechtliche Regelungen und deren betriebliche Umsetzung
Gemäß §66 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 55 Bundes-Immissionsschutzgesetz muss der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz über Fachkunde verfügen. Diese erreicht er durch den Besuch eines Grundlehrgangs. Zum Erhalt (zur Auffrischung) der Fachkunde ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen gesetzliche Pflicht. Um Rechts-sicherheit zu erlangen, empfiehlt sich der jährliche Besuch eines entsprechenden Seminars.
Zu den wichtigsten Handwerkszeugen des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz gehören das Wissen über die umweltrechtlichen Anforderungen an die technischen Anlagen, die Fähigkeit zum sicheren Umgang mit den zahlreichen und komplizierten umweltrechtlichen Vorschriften und Regelungen sowie die fachkompetente Kommunikation mit den Behörden. Die Rechtskenntnisse des Gewässerschutz-beauftragten müssen deshalb stets auf dem aktuellsten Stand bleiben, um die erforderlichen Maßnahmen veranlassen zu können, die Rechtssicherheit gewährleisten und Haftungsrisiken vermeiden.
Am Vormittag des ersten Seminartages wird das Recht der Abwasserbeseitigung aktualisiert und vertieft. Am Nachmittag wird die Anwendung wichtiger Rechtsvorschriften in der Praxis des Gewässerschutzbeauftragten erörtert. Am zweiten Seminartag werden die wesentlichen Vorschriften für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorgestellt und deren Anwendung anhand von Fallbeispielen umfassend erläutert. Während der Veranstaltung wird immer die Frage im Mittelpunkt stehen: „Wie können die zahlreichen rechtlichen Anforderungen vernünftig und rechtssicher im betrieblichen Alltag umgesetzt werden?“ Neben den Vorträgen und Diskussionen bietet das Seminar ausreichend Gelegenheiten für die Klärung individueller Problemstellungen gemeinsam mit den Referenten und für einen regen Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
1. Tag Vormittag: Recht der Abwasserbeseitigung
- Das neue Wasserhaushaltsgesetz (gültig ab 01.03.2010)
- Anpassung des Wasserrechts der Länder an das neue Bundeswasserrecht
- Zulassung/Genehmigung von Indirekteinleitungen
- Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen
Ministerialrat Hermann Spillecke
1. Tag Nachmittag: Verantwortung und Haftung des Gewässerschutzbeauftragten
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit
- Delegation von Aufgaben
- Hinweise für das Verhalten in Ermittlungsverfahren
Dr. Markus W. Pauly
2. Tag: Regelungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- WHG, LWG-NW
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)
- Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der VAwS (VV-VAwS)
- Baurecht, Gewerberecht
- Technische Regelwerke
- Behördliche Verfahren, Anforderungen an die Antragsunterlagen
- Fremd- und Eigenüberwachung entsprechend der Vorgaben des §19i WHG
- Bearbeitung von Fallbeispielen
- Aktuelle Änderungen / Entwicklungen (u.a. Entwurf einer Bundes-VAwS)
Dipl.-Ing. Manfred Steinwachs
Gewässerschutz- und Umweltbeauftragte aller Branchen und sonstige interessierte Personen.
Referatsleiter im Ministerium für Klinmaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Referat IV-2 „Rechtsangelegenheiten“ der Abt. IV)
Herr Dipl.-Ing. Holger Wende ist Chemie- und Sicherheitsingenieur und Leiter der Bereiche Arbeitssicherheit und Umweltschutz bei den Umweltbetrieben Bielefeld.
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.


