Genehmigungsmanagement im betrieblichen Umweltschutz
Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Erlangung und Erhaltung von Genehmigungen zum Anlagenbetrieb
Das Thema „Erlangung und Erhaltung von Betriebsgenehmigungen“ ist aufgrund der Vielzahl rechtlicher Änderungen aktuell und betrifft sowohl Unternehmen, die beabsichtigen, zukünftig Anlagen zu errichten wie auch Unternehmen, die bereits Anlagen betreiben.
- Unternehmen, die bereits Anlagen betreiben, stehen heute vor der Aufgabe, zu überprüfen, ob diese Anlagen noch dem genehmigten Zustand entsprechen (genehmigungskonformer Anlagenbetrieb) und ob gegebenenfalls Änderungsgenehmigungen eingeholt werden müssen. Andernfalls drohen dem Anlagenbetreiber erhebliche Haftungsrisiken.
- Unternehmen, die beabsichtigen, zukünftig Anlagen zu betreiben, müssen sich bereits im Vorfeld der Eröffnung eines Genehmigungsverfahrens mit den jeweiligen Genehmigungserfordernissen befassen. Andernfalls drohen unnötige Kosten- und Zeitaufwände sowie das Risiko der Versagung einer Genehmigung. Darüber hinaus könnte eine Anlagenzulassung mit Auflagen versehen werden, die den Anlagenbetrieb erheblich einschränken oder wirtschaftlich erheblich belasten würde.
In jedem Fall werden eine Vielzahl rechtlicher, technischer und organisatorischer Aspekte relevant, die es zu beachten gilt, wie zum Beispiel:
- Wie baut man ein Genehmigungsmanagement auf?
- Welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten?
- Welche Risiken kann ein Standort bergen?
Unsere Referenten erarbeiten mit Ihnen Antworten auf diese und eine Reihe weiterer Fragen anhand praktischer Beispiele.
Dieser Lehrgang eignet sich insbesondere auch als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz. Damit diese ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können, sollte ihr Wissen laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV: Immissionsschutzbeauftragte müssen mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungs-lehrgängen teilnehmen. Zum Nachweis gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber erhalten die Teilnehmer am Ende des Lehrgangs ein Zertifikat.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
- Genehmigungsvoraussetzungen
- Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Erörterungstermin, ggf. mit Umweltverträglichkeitsprüfung
- Änderungen: Anzeige oder Genehmigung?
- Beschleunigung im Genehmigungsverfahren / Genehmigungs- und Projektmanagement
- Genehmigungserfordernisse für die Errichtung
und den Betrieb von gewerblichen und industriellen Anlagen, u.a.:- Welche inhaltlichen und verwaltungsrechtlichen Vorgaben sind zu beachten (u.a. Bauplanungs-, Immissionsschutz-, Abfall- und Wasserrecht, Sachverständigengutachten und UVP)?
- Welche Genehmigungen sind von Belang und welche Genehmigungsunterlagen sind erforderlich?
- Welche Risiken kann ein Standort bergen? Welche Voruntersuchungen sind erforderlich und welchen zeitlichen Umfang nehmen diese ein?
- Bauplanungsrecht und Umfeldsituation
- Immissionsvorbelastungen (TA Lärm, TA Luft, GIRL)
- Altlasten- und Vornutzungssituation
- Naturschutz- / Artenschutzfragen
- Entwässerungssituation
- Genehmigungsbezogenes Umweltstraf- und Haftungsrecht
- Fallbeispiele aus der Praxis
- Darstellen von Problemlösungen in bzw. im Vorfeld von Genehmigungsverfahren (Projektmanagement, Einschaltung von Sachverständigen für Genehmigungsverfahren)
- Entwicklung eines Genehmigungsmanagements für den Anlagenbetrieb
Betreiber und Nutzer von gewerblich bzw. industriell genutzten Standorten und Anlagen, Immissionsschutz- und Umweltbeauftragte, Mitarbeiter aus Planungs- bzw. Ingenieurbüros.
Juristin und Dezernentin in der Abteilung Umweltverwaltung bei der Bezirksregierung Arnsberg. Sie leitete 3 Jahre die Abteilung Anlagenüberwachung beim Staatlichen Umweltamt Lippstadt. Seit vielen Jahren führt sie regelmäßig Seminare im Bereich Umweltstrafrecht durch.
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.


