Neue Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen
Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Aktuelle immissionsschutzrechtliche Regelungen rechtskonform umsetzen
Für die Zulassung und den Betrieb von Anlagen, die genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG sind, gibt es eine große Zahl immissionsschutzrechtlicher Regelungen und Vorschriften. Diese beruhen heutzutage zu einem hohen Anteil auf europarechtlichen Vorgaben (u.a. UVP- und IVU-Richtlinien, Emissionshandels-Richtlinie), die laufend entsprechend den umweltwissenschaftlichen Erkenntnissen, dem technischen Fortschritt und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden. Demgemäß sind die nationalen Vorschriften (u.a. BImSchG, BImSchVen, TA Luft, TA Lärm, GIRL, TEHG, ZuG) anzupassen bzw. zu gestalten oder neue nationale Regelungen zu schaffen, die es dann in den Unternehmen und durch die Behörden umzusetzen gilt.
Ziel dieses Seminars ist es, über die aktuellen Regelungen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis umfassend zu informieren. Die geänderten Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen werden anhand von Fallbeispielen ausführlich erörtert. Die Themen werden dabei in umweltrechtlicher, verwaltungsrechtlicher und technischer Hinsicht dargestellt. Im Mittelpunkt des Seminars steht immer die Frage: Wie lassen sich die neuen Anforderungen vernünftig im Betrieb umsetzen? Ergänzt werden die Betrachtungen durch die Diskussion aktueller Rechtsfälle.
Dieser Lehrgang eignet sich insbesondere auch als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz. Damit diese ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können, sollte ihr Wissen laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV: Immissionsschutzbeauftragte müssen mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen. Zum Nachweis gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber erhalten die Teilnehmer am Ende des Lehrgangs eine entsprechende Bescheinigung.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
- Aktuelle Fragen des Umweltrechts auf europäischer Ebene
- Emissionshandels-Richtlinie (EH-RL), Monitoring Guidelines, Ausblick 3. Handelsperiode
- IVU-Richtlinien, “best available technique“ (BAT) und BAT-Reference-Documents (BREFS), aktueller Stand und Umsetzung
- EU-Industrieemissions-Richtlinie
- EU-Richtlinien zur Luftqualität
- Umsetzung des EU-Umweltrechts in nationales Recht, u.a.
- Neuerungen bei der Anlagenzulassung
- Änderungen im BImSchG durch Ausweitung des Genehmigungserfordernisses und der UVP-Pflicht, Auswirkungen auf Altanlagen und Übergangsregelungen
- TEHG mit Zuteilungsgesetz (ZuG 2020) und Zuteilungs-VO (ZuV 2020) – Folgerungen für das Genehmigungsverfahren und den Anlagenbetrieb
- EEG 2012 (Erneuerbare Energiegesetz) und Umsetzung im Überblick
- Umweltschadensgesetz – Auswirkungen auf die betriebliche Praxis
- Luftreinhaltepläne / Aktionspläne unter Berücksichtigung der Feinstaubproblematik
- Neue Durchführungsvorschriften und deren Umsetzung im Genehmigungsverfahren an Fallbeispielen:
- TA Lärm 1998
- TA Luft 2002
- GIRL 2009
- 31. BImSchV
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Umsetzung der Anforderungen für den rechtskonformen Anlagenbetrieb
- Umfeldanalyse und vorbeugender Immissionsschutz / Das neue BauGB – die Bedeutung des Planungsrechtes im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Geschäftsführer, Betriebsleiter, Immissionsschutz- und Umweltbeauftragte, Planungs- und Ingenieurbüros, Vertreter der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.


