Transporte von gefährlichen Abfällen
Gefahrgutrechtliche Regelungen und weitere Vorgaben (u.a. Gefahrstoff- und Straßenverkehrsrecht) für Erzeuger, Transporteure und Entsorger von Abfällen
Umsetzung wichtiger Vorschriften für Transporte auf öffentlichen Straßen und Wegen
Von Abfällen können ernste Sicherheitsrisiken für den Menschen und die Umwelt ausgehen (u.a. Brände, Explosionen, Vergiftungen, Verätzungen, Verseuchung von Boden und Grundwasser). Dieses Gefahrenpotenzial ist den Abfällen häufig nicht auf den ersten Blick anzusehen. Bei Transporten im öffentlichen Verkehrsraum sind die Risiken besonders hoch, so dass vergleichsweise strenge Sicherheitsvorschriften gelten. Bereits leichte Verstöße können erhebliche Strafen und unabsehbare Haftungsansprüche zur Folge haben.
Das Tagesseminar stellt ausführlich die wichtigsten Vorschriften vor, die
- beim Verpacken von Abfällen,
- bei der Bereitstellung zur Abholung von Abfällen,
- beim Verladen von Abfällen,
- beim Versenden von Abfällen,
- beim Transport von Abfällen auf öffentlichen Straßen und Wegen sowie
- beim Empfang von Abfällen
unbedingt zu beachten sind. Insofern ist die Veranstaltung für Erzeuger, Transporteure und Entsorger von Abfällen gleichermaßen von großem Interesse.
Während der Veranstaltung wird ausführlich besprochen, wie die Gefährlichkeit von Abfällen zu ermitteln ist und welche Vorschriften in Abhängigkeit von dem Gefährdungspotenzial zu beachten sind. Im Mittelpunkt steht dabei immer wieder die Frage, wie die einzelnen Vorschriften rechtssicher und wirtschaftlich vernünftig umgesetzt werden können. Die Teilnehmer werden wertvolle Lösungsansätze, Handlungshilfen und Ratschläge aus der langjährigen Praxis des Referenten erhalten. Intensiv behandeln wird das Seminar auch die Fragestellung: Welche an Abfalltransporten beteiligten Personen haben welche Aufgaben und Pflichten zu erfüllen? Des Weiteren werden die Teilnehmer ausführlich über die Konsequenzen bei Verstößen gegen die geltenden Vorschriften informiert werden. Der Referent wird Tipps geben, wie sich betroffene Personen in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren verhalten sollten.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
- Die Beurteilung von Abfällen nach ihren Gefahren
- Welche Gefahren können von Abfällen ausgehen? Wie können Abfälle reagieren? Was kann passieren? Welche Unfälle und Schäden gab es bereits?
- Was sind gefährliche Abfälle?
- Welche gefährlichen Abfälle sind Gefahrgut?
- Die praktische Vorgehensweise bei der Klassifizierung von gefährlichen Abfällen nach dem Gefahrgutrecht, u.a.
- durch Recherche von Gefährlichkeitsmerkmalen und Sicherheitsdaten
- anhand von Sicherheitsdatenblättern
- anhand von Probenahmen und chemischen Analysen
- Die Anwendung gefahrgutrechtlicher Regelungen, u.a.
- Auswahl zugelassener Transportbehälter
- Kennzeichnungen der Abfälle
- Begleitpapiere („Alles klar im Begleitschein?“)
- Ausnahmevorschriften („Bleibt alles beim Alten?“)
- Die Berücksichtigung weiterer Rechtsvorschriften, u.a.
- begleitende Kennzeichnung nach dem Gefahrstoffrecht / Anwendung der TRGS 201
- Wassergefährdungsklassen
- Der Versand von Proben gefährlicher Abfälle („Ab geht die Post?“)
- Welche Vorschriften sind zu beachten?
- ADR Kapitel 1.10 („Vorschriften für die Siche-rung in der Entsorgung? Ja oder nein?“)
- Die Ladungssicherung (VDI Richtlinie 2700 ff., CTU)
- Die Verantwortlichkeiten
- Wer hat beim Transport gefährlicher Abfälle welche Aufgaben und Pflichten?
- Die Folgen bei Verstößen gegen geltende Vorschriften
- Ordnungswidrigkeiten
- Strafverfahren
- Schadensersatzansprüche
- Wegfall von Versicherungsleistungen
Erzeuger, Transporteure und Entsorger von Abfällen
Inhaber des Gefahrgutbüros „Gefahrgut Jäger“ (Bochum). Während seiner langjährigen Tätigkeiten in der Abfallentsorgungsbranche hat er umfangreiche Kenntnisse und Praxiserfahrungen im Umgang und mit dem Transport gefährlicher Abfälle erworben.
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.


