Die Umsetzung der EU-Industrieemissions-Richtliniein Deutschland
Neue Anforderungen an BImSchG-Anlagen — Die neuen Regelungen für Planer, Betreiber und Behörden
Die neue EU-Industrieemissions-Richtlinie (Industry Emission Directive — IED) wurde als RL 2010/75/EU am 17.12.2010 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 06.01.2011 in Kraft getreten. Die IED dient im Wesentlichen der Novellierung der bisherigen IVU-Richtlinie (96/61/EG). Außerdem wurden die folgenden weiteren 6 EU-Einzelrichtlinien zum Immissionsschutz überarbeitet und in die neue EU-Industrieemissions-Richtlinie integriert:
- die Abfallverbrennungs-Richtlinie (2000/76/EG),
- die Großfeuerungsanlagen-Richtlinie (2001/80/EG),
- die VOC-Richtlinie (1999/13/EG)
- die Titandioxid-Richtlinien (78/176/EWG, 82/883/EWG, 92/112/EWG)
Die neue EU-Industrieemissions-Richtlinie muss innerhalb von 2 Jahren (spätestens bis Januar 2013) in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu sind die entsprechenden deutschen immissionsschutzrechtlichen Vorschriften anzupassen, insbesondere:
- das BImSchG,
- die 4. BImSchV,
- die 9. BImSchV,
- die TA Luft,
- die 13. BImSchV,
- die 17. BImSchV und
- die 25. BImSchV.
Die neuen Regelungen betreffen vor allem
- die Anwendung der Anforderungen aus den BVT-Merk-blättern, insbesondere der Immissionswerte, in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren,
- den Bodenschutz (u.a. Rückführung des Anlagen-grundstücks in den Ausgangszustand),
- die behördliche Überwachung (u.a. Regelungen zur Häufigkeit und zum Umfang) sowie
- die Verschärfung der Anforderungen an Großfeuerungsanlagen.
Die Veröffentlichung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe für die Umsetzung der EU-Industrieemissions-Richtlinie in Deutschland hat das Bundesumweltministerium für März/ April dieses Jahres angekündigt.
Während der Fachtagung werden die neue europäische Industrieemissions-Richtlinie und die zur nationalen Um¬setzung geplanten neuen deutschen Regelungen ausführlich vorgestellt und erörtert werden.
Der Veranstaltungsleiter und die Referent/-innen sind heraus-ragende Fachleute, die selber an der Entwicklung der neuen Rechtsvorgaben mitarbeiten bzw. tagtäglich mit der Umsetzung befasst sind. Die Fachtagung wendet sich sowohl an Anlagenplaner und Anlagenbetreiber als auch an die Vertreter/-innen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
Als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz behördlich anerkannt
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
VORMITTAG
- 9:00 Uhr
Begrüßung
DR. EDGAR TSCHECH
- 9:10 Uhr
Einführung
MICHAEL THEBEN
- 9:20 Uhr
Die nationale Umsetzung der Kapitel I, II und VII der EU-Industrieemissions-Richtlinie
DR. SIEGFRIED WASKOW
- 10:20 Uhr
Die neuen emissionsbegrenzenden Anforderungen nach der EU-Industrieemissions-Richtlinie
JÜRGEN KÜHN
- 11:20 Uhr
Diskussion
- 11:40 Uhr
Kaffeepause
- 12:10 Uhr
Die Umsetzung der EU-Industrieemissions-Richtlinie aus der Sicht des Landes NRW
JÖRG FRIEDRICH
- 12:40 Uhr
Diskussion
- 13:00 Uhr
Mittagspause
NACHMITTAG
- 14:00 Uhr
Die Umsetzung der EU-Industrieemissions-Richtlinie im deutschen Wasserrecht
DR. FRANK HOFMANN
- 14:30 Uhr
Bodenschutz-bezogene Regelungen der EU-Industrieemissions-Richtlinie
PROF. DR. WILHELM KÖNIG
- 15:00 Uhr
Diskussion
- 15:15 Uhr
Kaffeepause
- 15:45 Uhr
Die EU-Industrieemissions-Richtlinie und die nationale Umsetzung aus der Sicht
der Industrie
DR. WOLFGANG KONRAD
- 16:15 Uhr
Neue Anforderungen an die Überwachung — Überwachungsfrequenz und Überwachungsumfang
DR. HORST BÜTHER
- 16:45 Uhr
Diskussion
- 17:00 Uhr
Ende
Anlagenbetreiber / Immissionsschutz- und Umweltbeauftragte / Planungs- und Ingenieurbüros / Vertreter der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
Leiter des Referates \"Anlagenbezogener Immissionsschutz\" im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.




