Windenergieanlagen im Spannungsfeld zwischen Natur- und Klimaschutz

Naturschutzrechtliche Fragestellungen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen

Beschreibung

Nach der Energiewende der Bundesregierung im Frühjahr 2011 genießt der Ausbau Erneuerbarer Energien energiepolitisch höchste Priorität. Besonders große Erwartungen werden in die Windenergie gesetzt. Doch lassen die rechtlichen Rahmenbedingungen überhaupt einen ausreichenden Spielraum für die Realisierung entsprechender Windkraftkapazitäten? Hürden ergeben sich insoweit insbesondere aus dem Naturschutzrecht, das in den letzten Jahren zu einem zentralen Konfliktfeld in Genehmigungsverfahren geworden ist. Hinzu kommen komplexe, speziell auf Windenergieanlagen zugeschnittene planungsrechtliche Steuerungsmechanismen und eine gegenüber Infrastrukturvorhaben zunehmend skeptisch eingestellte Öffentlichkeit (Stichwort „Wutbürger“). Welche Standorte kommen für Windenergieanlagen planungsrechtlich in Betracht? Wie sind die Auswirkungen auf Natur und Landschaft rechtlich zu bewerten? Und welche Klagemöglichkeiten haben Dritte in Bezug auf Zulassungsentscheidungen für Windenergieanlagen ausgesetzt?
In der Veranstaltung werden diese und andere Fragen aufgegriffen und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Vollzug erörtert. Darüber hinaus bietet sich die Gelegenheit für einen intensiven Erfahrungsaustausch zum praktikablen Umgang mit den rechtlichen Anforderungen.

Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Abschluss mit BEW Zertifikat.

Programm
09:00-17:00 Uhr
  • Ausgewählte naturschutzrechtliche Probleme der Windenergienutzung
    • Eingriffsregelung und Windenergieanlagen
    • Reichweite des FFH-Gebietsschutzes
    • FFH-Gebietsverträglichkeit von Vorhaben
    • Kumulation von Anlagen
    • Artenschutz im Zulassungsverfahren
  • Planungsrechtliche Rahmenbedingungen
    • Windenergieanlagen in Raumordnung und Bauleitplanung
    • Windenergieerlass NRW 2011
    • Repowering
  • Anfechtung von Zulassungsentscheidungen durch Dritte
    • Rechtsbehelfe von Privatpersonen, Gemeinden und Umweltverbänden
Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zielgruppe
  • Anlagenbetreiber
  • Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz / Betriebsbeauftragte für Umweltschutz
  • Planungs- und Ingenieurbüros
  • Vertreter von Bau-, Immissionsschutz- und Naturschutzbehörden
Referenten
Ort
Anfahrt zur Bildungsstätte Duisburg

Mit dem PKW

Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.


Direkt zum Google-Routenplaner

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.

Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.

Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!

Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.

Mit dem Taxi

Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.

Ansprechpartner
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U029
Lehrgang
Termine auf Anfrage.
Gebühren
Regulär
495,00 €
Verbandsmitglieder(1)
455,00 €
Behörden und Kommunen
235,00 €
  • (1) z.B. VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr
  • (2) Angehörige nichtstaatlicher Stellen der Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen (z.B. Kommunen, Wasserverbände und Abfallverbände)
  • In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.
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