Die neuen Anforderungen an die Umweltüberwachung von Industrieanlagen
Grundlagen der Regelüberwachung — Konzepte und Strategien für die Inspektionsplanung und -durchführung
Am 06.01.2011 ist die neue EU-Industrie-Emissions-Richtlinie (Industry Emission Directive — IED / RL 2010/75/EU) in Kraft getreten. Wesentlicher Zweck der neuen EU-Richtlinie ist die Novellierung der bisherigen IVU-Richtlinie (96/61/EG).
Eine ganz wichtige Neuerung in der EU-Industrieemissions-Richtlinie sind deutlich detailliertere Regelungen über die Häufigkeit und den Umfang der Anlagenüberwachung. So soll gewährleistet werden, dass die Umweltüberwachung von Industrieanlagen innerhalb der EU einheitlicher erfolgt und strengere Mindeststandards eingehalten werden.
Gemäß der IED müssen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass alle Anlagen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durch einen Umweltinspektionsplan abgedeckt sind und dafür sorgen, dass dieser Plan regelmäßig überprüft und gegebenen-falls aktualisiert wird. Auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Umweltinspektionsplans müssen zukünftig die zuständigen Behörden regelmäßig Programme für die routinemäßigen Umweltinspektionen erstellen.
Die neue EU-Industrie-Emissions-Richtlinie muss innerhalb von zwei Jahren, also spätestens bis zum 06.01.2013, in nationales Recht umgesetzt werden. Der Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der IED in Deutschland wurde im April dieses Jahres vorgelegt. Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist bis zum Herbst zu rechnen, sodass die neuen Regelungen zum Anfang des Jahres 2013 in Kraft treten können.
Zu Beginn der Veranstaltung werden zunächst die neuen europäischen Vorgaben für die Anlagenüberwachung und die geplante Umsetzung in Deutschland dargestellt und erörtert werden. Anschließend werden die möglichen Konzepte und Strategien für die zukünftig von allen zuständigen Behörden geforderte Inspektionsplanung und -durchführung ausführlich vorgestellt und diskutiert werden. Ziel der Veranstaltung ist insbesondere die frühzeitige Vorbereitung der Umweltbehörden auf die zukünftigen Überwachungstätigkeiten. Aber auch die Anlagenbetreiber sollen schon jetzt informiert werden, sodass Sie sich im Vorfeld auf die Neuerungen ein-stellen können.
Bundesweit behördlich anerkannte Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
2. Tag: 09:00 bis ca. 16:30 Uhr
1. TAG, 12.09.2012
- 9:00 Uhr
Begrüßung / Einführung 1. Tag
DR. EDGAR TSCHECH / FRANZ-WILLI IVEN
- 9:15 Uhr
Die Europäische Industrie-Emissions-Richtlinie — neue regelmäßige Überwachungsverpflichtungen
JOSEFINE BETENSTED
- 10:00 Uhr
Möglichkeiten der Regelüberwachung durch externe Gutachter
EDGAR NEUHALFEN
- 10:30 Uhr Diskussion
- 10:45 Uhr Kaffeepause
- 11:15 Uhr
Neue regelmäßige Überwachungsverpflichtungen — Auswirkungen für die Industrie
DR. WOLFGANG KONRAD
- 11:45 Uhr
Die Inspektionsplanung der Bezirksregierung Köln
DR. HORST BÜTHER
- 12:15 Uhr
Die Inspektionsplanung der StädteRegion Aachen
BARBARA SCHILLING
- 12:45 Uhr Diskussion
- 13:00 Uhr Mittagspause
- 14:00 Uhr
Die Seveso-Inspektionen: Planung und Durchführung
MICHAEL ANGENDOHR
- 14:45 Uhr Diskussion
- 15:00 Uhr Kaffeepause
- 15:15 Uhr
Grundlagen der Anlagenüberwachung
KONRAD MAIR
- 16:00 Uhr
Messtechnische Emissionsüberwachung an genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie die Bewertung der Ergebnisse
DR. KARL-JOSEF GEUEKE
- 16:30 Uhr
Abwasserrechtliche Überwachung von Industrieanlagen
DR. MICHAEL DÖPPER
- 17:00 Uhr
Abschlussdiskussion
2. TAG, 13.09.2012
- 9:00 Uhr
Begrüßung / Einführung 2. Tag
DR. EDGAR TSCHECH / FRANZ-WILLI IVEN
- 9:15 Uhr
Spezielle Aspekte bei der Überwachung von Abfallanlagen
RUDOLF FUCHS
- 9:45 Uhr
Spezielle Aspekte bei der Überwachung von metallverarbeitenden Betrieben
KONRAD MAIR
- 10:15 Uhr Diskussion
- 10:30 Uhr Kaffeepause
- 11:00 Uhr
Spezielle Aspekte bei der Überwachung von VOC-Anlagen
ROBERT BEHM
- 11:30 Uhr
Das Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
ANTJE KOCH
- 12:00 Uhr
Straftatbestände im Umweltrecht
SANDRA MÜLLER-STEINHAUER
- 12:30 Uhr Diskussion
- 13:00 Uhr Mittagspause
- 14:00 Uhr
Lernen aus dem Fall Envio — Strategien für die zukünftige Vermeidung und für das Handeln im Krisenfall
JOACHIM SCHMIED
- 14:30 Uhr
Optimale Zusammenarbeit der Umweltbehörden und der Staatsanwaltschaft — Fallbeispiel illegale Abfallentsorgung
HOLGER THELEN
- 15:00 Uhr Diskussion
- 15:15 Uhr Kaffeepause
- 15:30 Uhr
Erhöhte Quecksilberemissionen bei einer Hausmüllverbrennungsanlage durch illegale Entsorgung — Reaktionen und Maßnahmen zur Vorsorge
WULF BÖCKENHAUPT
- 16:00 Uhr Abschlussdiskussion
- ca. 16:30 Uhr Schlussworte
Anlagenbetreiber / Immissionsschutz- und Umweltbeauftragte / Planungs- und Ingenieurbüros / Vertreter der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.




