Die neuen Anforderungen an die Umweltüberwachung von Industrieanlagen

Grundlagen der Regelüberwachung — Konzepte und Strategien für die Inspektionsplanung und -durchführung

Beschreibung
Titel: Grafik Fabrik mit Lupe
Veranstaltung: U107
Autor: Onidji
Quelle: fotolia

Am 06.01.2011 ist die neue EU-Industrie-Emissions-Richtlinie (Industry Emission Directive — IED / RL 2010/75/EU) in Kraft getreten. Wesentlicher Zweck der neuen EU-Richtlinie ist die Novellierung der bisherigen IVU-Richtlinie (96/61/EG).

Eine ganz wichtige Neuerung in der EU-Industrieemissions-Richtlinie sind deutlich detailliertere Regelungen über die Häufigkeit und den Umfang der Anlagenüberwachung. So soll gewährleistet werden, dass die Umweltüberwachung von Industrieanlagen innerhalb der EU einheitlicher erfolgt und strengere Mindeststandards eingehalten werden.

Gemäß der IED müssen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass alle Anlagen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durch einen Umweltinspektionsplan abgedeckt sind und dafür sorgen, dass dieser Plan regelmäßig überprüft und gegebenen-falls aktualisiert wird. Auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Umweltinspektionsplans müssen zukünftig die zuständigen Behörden regelmäßig Programme für die routinemäßigen Umweltinspektionen erstellen.

Die neue EU-Industrie-Emissions-Richtlinie muss innerhalb von zwei Jahren, also spätestens bis zum 06.01.2013, in nationales Recht umgesetzt werden. Der Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der IED in Deutschland wurde im April dieses Jahres vorgelegt. Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist bis zum Herbst zu rechnen, sodass die neuen Regelungen zum Anfang des Jahres 2013 in Kraft treten können.

Zu Beginn der Veranstaltung werden zunächst die neuen europäischen Vorgaben für die Anlagenüberwachung und die geplante Umsetzung in Deutschland dargestellt und erörtert werden. Anschließend werden die möglichen Konzepte und Strategien für die zukünftig von allen zuständigen Behörden geforderte Inspektionsplanung und -durchführung ausführlich vorgestellt und diskutiert werden. Ziel der Veranstaltung ist insbesondere die frühzeitige Vorbereitung der Umweltbehörden auf die zukünftigen Überwachungstätigkeiten. Aber auch die Anlagenbetreiber sollen schon jetzt informiert werden, sodass Sie sich im Vorfeld auf die Neuerungen ein-stellen können.


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Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.

Programm
1. Tag: 09:00 bis 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 bis ca. 16:30 Uhr


1. TAG, 12.09.2012

  • 9:00 Uhr
    Begrüßung / Einführung 1. Tag
    DR. EDGAR TSCHECH / FRANZ-WILLI IVEN
  • 9:15 Uhr
    Die Europäische Industrie-Emissions-Richtlinie — neue regelmäßige Überwachungsverpflichtungen
    JOSEFINE BETENSTED
  • 10:00 Uhr
    Möglichkeiten der Regelüberwachung durch externe Gutachter
    EDGAR NEUHALFEN
  • 10:30 Uhr Diskussion
  • 10:45 Uhr Kaffeepause
  • 11:15 Uhr
    Neue regelmäßige Überwachungsverpflichtungen — Auswirkungen für die Industrie
    DR. WOLFGANG KONRAD
  • 11:45 Uhr
    Die Inspektionsplanung der Bezirksregierung Köln
    DR. HORST BÜTHER
  • 12:15 Uhr
    Die Inspektionsplanung der StädteRegion Aachen
    BARBARA SCHILLING
  • 12:45 Uhr Diskussion

  • 13:00 Uhr Mittagspause

  • 14:00 Uhr
    Die Seveso-Inspektionen: Planung und Durchführung
    MICHAEL ANGENDOHR
  • 14:45 Uhr Diskussion
  • 15:00 Uhr Kaffeepause
  • 15:15 Uhr
    Grundlagen der Anlagenüberwachung
    KONRAD MAIR
  • 16:00 Uhr
    Messtechnische Emissionsüberwachung an genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie die Bewertung der Ergebnisse
    DR. KARL-JOSEF GEUEKE
  • 16:30 Uhr
    Abwasserrechtliche Überwachung von Industrieanlagen
    DR. MICHAEL DÖPPER
  • 17:00 Uhr
    Abschlussdiskussion


2. TAG, 13.09.2012

  • 9:00 Uhr
    Begrüßung / Einführung 2. Tag
    DR. EDGAR TSCHECH / FRANZ-WILLI IVEN
  • 9:15 Uhr
    Spezielle Aspekte bei der Überwachung von Abfallanlagen
    RUDOLF FUCHS
  • 9:45 Uhr
    Spezielle Aspekte bei der Überwachung von metallverarbeitenden Betrieben
    KONRAD MAIR
  • 10:15 Uhr Diskussion
  • 10:30 Uhr Kaffeepause
  • 11:00 Uhr
    Spezielle Aspekte bei der Überwachung von VOC-Anlagen
    ROBERT BEHM
  • 11:30 Uhr
    Das Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
    ANTJE KOCH
  • 12:00 Uhr
    Straftatbestände im Umweltrecht
    SANDRA MÜLLER-STEINHAUER
  • 12:30 Uhr Diskussion

  • 13:00 Uhr Mittagspause

  • 14:00 Uhr
    Lernen aus dem Fall Envio — Strategien für die zukünftige Vermeidung und für das Handeln im Krisenfall
    JOACHIM SCHMIED
  • 14:30 Uhr
    Optimale Zusammenarbeit der Umweltbehörden und der Staatsanwaltschaft — Fallbeispiel illegale Abfallentsorgung
    HOLGER THELEN
  • 15:00 Uhr Diskussion
  • 15:15 Uhr Kaffeepause
  • 15:30 Uhr
    Erhöhte Quecksilberemissionen bei einer Hausmüllverbrennungsanlage durch illegale Entsorgung — Reaktionen und Maßnahmen zur Vorsorge
    WULF BÖCKENHAUPT
  • 16:00 Uhr Abschlussdiskussion
  • ca. 16:30 Uhr Schlussworte
Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zielgruppe

Anlagenbetreiber / Immissionsschutz- und Umweltbeauftragte / Planungs- und Ingenieurbüros / Vertreter der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden

Referenten
Veranstaltungsleitung
Herr Dipl.-Ing. Franz-Willi Iven, Bezirksregierung Köln (Köln)
Referenten
Herr Michael Angendohr, Bezirksregierung Düsseldorf
Herr Robert Behm, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (München)
Frau Josefine Betensted, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Bonn)
Herr Wulf Böckenhaupt, Bezirksregierung Köln
Herr Dr. Horst Büther, Bezirksregierung Köln
Herr Dr. Mchael Döpper, Bezirksregierung Düsseldorf (Düsseldorf)
Herr Rudolf Fuchs, Stadt München
Herr Dr. Karl-Josef Geueke, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Recklinghausen)
Frau Antje Koch, Bezirksregierung Köln
Herr Dr. Wolfgang Konrad, Evonik Steag GmbH (Essen)
Herr Konrad Mair, Regierung von Oberbayern (München)
Frau Sandra Müller-Steinhauer, Staatsanwaltschaft Arnsberg (Arnsberg)
Herr Edgar Neuhalfen, TÜV Rheinland (Köln)
Frau Barbara Schilling, Untere Immissionsschutzbehörde der StädteRegion Aachen
Herr Joachim Schmied, Bezirksregierung Arnsberg
Herr Holger Thelen, Bezirksregierung Köln
Ort
Anfahrt zur Bildungsstätte Duisburg

Mit dem PKW

Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.


Direkt zum Google-Routenplaner

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.

Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.

Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!

Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.

Mit dem Taxi

Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.

Ansprechpartner
Inhaltliche Fragen
Bild von Edgar Tschech
Herr Dr. Edgar Tschech
Fon 02065-770-124
Fax 02065-770-117
Organisatorische Fragen
Bild von Jens Sinnebrink
Herr Jens Sinnebrink
Fon 02065-770-125
Fax 02065-770-117
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U107
Tagung
Beginn
Ende
Mi. 12.09.2012
Do. 13.09.2012
Kurs-Nr.
U107D1209
Gebühren
Regulär (2 Tage)
595,00 €
Verbandsmitglieder (2 Tage)
535,00 €
Sondergebühr(2)
61,00 €
Behörden und Kommunen außerhalb von NRW
360,00 €
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Weitere Informationen
Downloads z.B. FLYER
U107I
Flyer zur Veranstaltung
PDF, 903,78 kB

Nur für angemeldete Teilnehmer

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