Das neue Wasserrecht
Vorstellung, Erläuterung und Diskussion der neuen Regelungen auf Bundes- und Länderebene (Schwerpunkt: Nordrhein-Westfalen) / Umsetzung durch die Kommunen und unteren Wasserbehörden
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 hat der Bund von seiner erweiterten Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Gegenstand dieses Gesetzes ist insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das am 1. März 2010 in Kraft trat. Das neue WHG enthält umfassend modernisierte bundeswasserrechtliche Regelungen, die ursprünglich für das zweite Buch des Umweltgesetzbuches geplant waren. Nach dessen Scheitern wurden die vorgesehenen Neuregelungen weitestgehend im Rahmen der Neufassung des WHG umgesetzt.
Ziel der Neuregelung des Wasserrechts war und ist insbesondere durch eine stärkere Vereinheitlichung und bessere Systematik die Verständlichkeit und Praktikabilität des Wasserrechts zu verbessern. Hierzu gehört auch die Überführung bestehenden Landesrechts in bundeseinheitliche Regelungen, soweit hierfür ein Bedürfnis besteht. Mit dem neuen Wasserrecht wurden zudem die Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung des EG-Wasserrechts geschaffen.
Die Länder haben grundsätzlich die Möglichkeit von den bundesrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Ausgenommen sind stoff- und anlagenbezogene Regelungen. Beispielsweise sind die Regelungen zum Einleiten von Abwasser abweichungsfest. Hinsichtlich der übrigen Bereiche können die Länder eigene Regelungskonzeptionen verwirklichen bzw. abweichende Regelungen erlassen.
Während der Fachtagung werden zunächst das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die bereits erfolgten und die für die Zukunft geplanten Neuregelungen in den Ländern unter besonderer Berücksichtigung von Nordrhein-Westfalen ausführlich vorgestellt und erläutert. Anschließend werden die Teilnehmer /-innen umfassend über den aktuellen Stand des untergesetzlichen Regelwerks zum neuen WHG (OberflächenwasserV, GrundwasserV) und dessen vorgesehene weitere Ausgestaltung informiert. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt der Veranstaltung sind die für den Gewässerschutz relevanten Regelungen, die in den Entwürfen der Ersatzbaustoff-Verordnung und der Novelle der Bodenschutz-Verordnung enthalten sind. Zum Abschluss der Fachtagung werden Konzepte für die Anwendung und bereits vorliegende erste Erfahrungen mit der Umsetzung des neuen Wasserrechts durch die Unteren Wasserbehörden und die Kommunen vorgestellt und diskutiert werden.
Die Referenten/-innen verfügen über eine außergewöhnlich hohe Fachkompetenz und waren bzw. sind selber an der Entwicklung des neuen Wasserrechts unmittelbar beteiligt, sodass sie über den aktuellsten Stand berichten und die neuen Regelungen im Detail erklären können. Die Fachtagung wendet sich insbesondere an die zuständigen Behörden. Aber auch die Vertreter von Industrie und Wirtschaft sind eingeladen sich über die neuen wasserrechtlichen Vorgaben, deren Hintergründe und die Praxisumsetzung aktuell zu informieren.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
Programm der Tagung
- VORMITTAG
- 9:30 Uhr
- Begrüßung / Einführung
- HERMANN SPILLECKE
- DR. EDGAR TSCHECH
- Begrüßung / Einführung
- 9:45 Uhr
- Neue wasserrechtliche Rahmenbedingungen
- HERMANN SPILLECKE
- HERMANN SPILLECKE
- Neue wasserrechtliche Rahmenbedingungen
- 10:45 Uhr
- Diskussion
- Diskussion
- 11:00 Uhr
- Kaffeepause
- Kaffeepause
- 11:30 Uhr
- Die Bundesverordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
- DR. FRIEDERIKE VIETORIS
- DR. FRIEDERIKE VIETORIS
- Die Bundesverordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
- 12:00 Uhr
- Diskussion
- Diskussion
- 12:15 Uhr
- Neue Regelungsansätze zum Schutz des Grundwassers
- LUTZ KEPPNER
- LUTZ KEPPNER
- Neue Regelungsansätze zum Schutz des Grundwassers
- 12:45 Uhr
- Diskussion
- Diskussion
- 13:00 Uhr
- Mittagspause
- Mittagspause
- NACHMITTAG
- 14:00 Uhr
- Der Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung aus nordrhein-westfälischer Sicht
- DR. CHRISTEL WIES
- DR. CHRISTEL WIES
- Der Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung aus nordrhein-westfälischer Sicht
- 14:30 Uhr
- Diskussion
- Diskussion
- 14:45 Uhr
- Der Entwurf der Novelle der Bodenschutzverordnung aus nordrhein-westfälischer Sicht
- PROF. DR. WILHELM KÖNIG
- PROF. DR. WILHELM KÖNIG
- Der Entwurf der Novelle der Bodenschutzverordnung aus nordrhein-westfälischer Sicht
- 15:15 Uhr
- Diskussion
- Diskussion
- 15:30 Uhr
- Kaffeepause
- Kaffeepause
- 15:45 Uhr
- Das neue Wasserrecht aus der Sicht der Kommunen
- DR. PETER QUEITSCH
- DR. PETER QUEITSCH
- Das neue Wasserrecht aus der Sicht der Kommunen
- 16:45 Uhr
- Diskussion
- Diskussion
- 17:00 Uhr
- Schlusswort
- HERMANN SPILLECKE
- HERMANN SPILLECKE
- Schlusswort
Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, Wasserversorger, Abwasserentsorger, Wasserverbände, Umweltverantwortliche/Umweltbeauftragte aus Unternehmen, Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz aus Gewerbe und Industrie, Beratungs- und Ingenieurbüros
Referatsleiter im Ministerium für Klinmaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Referat IV-2 „Rechtsangelegenheiten“ der Abt. IV)
Referatsleiter im Ministerium für Klinmaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Referat IV-2 „Rechtsangelegenheiten“ der Abt. IV)
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.



