TRGS 519 - Anlage 4C
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und ASI-Arbeiten geringen Umfangs mit Prüfungszeugnis
Abbruch, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Asbestzementprodukten (z.B. Asbestzementrohre, Fassadenverkleidungen, Asbestzementplatten etc.) dürfen nach der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe, Stand September 2001) nur von Unternehmen ausgeführt werden, die über die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung verfügen und in der Lage sind, Gefahren und erforderliche Schutzmaßnahmen zu beurteilen.
Für den Umgang mit Asbestzementprodukten ist ein vereinfachter Sachkundenachweis erforderlich, der mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Lehrgang bescheinigt wird. Der Lehrgang findet mit behördlicher Unterstützung statt und endet mit einer Prüfung.
Prüfung
Abschlussprüfung vor einem anerkannten Prüfungsausschuss nach TRGS 519, bestehend aus Referenten und Vertretern der Staatlichen Aufsichtsbehörde.- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Verwendung von Asbestzement
- Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbestzement
- Personelle Anforderungen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
- Abfallentsorgung
- Zusammenfassung / Abschlussdiskussion
- Prüfung
Unternehmer, Baustellenführungskräfte und Gesellen / Facharbeiter.


