Aktuelle Entwicklungen und Problemstände in der Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Inhalt und Auswirkungen der europäischen und deutschen Rechtsetzung und der aktuellen Rechtsprechung auf die kommunale Entsorgungspraxis

Beschreibung

Praxisumsetzung neuer rechtlicher Vorgaben — Kombiniertes Grundlagen- und Aufbauseminar

Das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU-Abfall-rahmenrichtlinie 2008/60/EG in das deutsche Recht ist mittlerweile weit fortgeschritten. Durch den Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollen die Vorgaben der Richtlinie 1 : 1 umgesetzt, die Struktur des bisherigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes weitgehend beibehalten und eine Verbesserung der Ressourceneffizienz der Kreislaufwirt¬schaft erreicht werden. Bereits jetzt stellen sich zahlreiche Fragen zu möglichen Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen auf die Abfallwirtschaft. Hierzu gehört u.a., wie der Abfallbegriff, die Abfallüberlassungspflichten und die Abfallentsorgungspflichten der Kommunen künftig aussehen werden. Auch die stoffliche und die energetische Verwertung von Abfällen wer-den ebenso wie der Grundsatz der ortsnahen Entsorgung von Abfällen einen erweiterten Stellenwert erhalten. Diese absehbaren Änderungen haben ebenso wie die aktuelle Rechtsprechung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Recht-sprechung zu gewerblichen Abfällen und zur energetischen Verwertung) Auswirkungen auf die Praxis der kommunalen Abfallentsorgung. Daneben hat das Bundesverwaltungsgericht der Zulässigkeit von gewerblichen Abfallsammlungen (§ 13 Abs. 3 Nr. 3 KrW-/AbfG) im Jahr 2009 klare Grenzen gesetzt. Auch hier ist von Bedeutung, ob und inwieweit diese Grenzen in das neue Gesetz Eingang finden werden. Weiterhin stehen auch Haftungs- und Benutzungsfragen bei der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung im Blickfeld der Rechtsprechung.

Ziel dieses Grundlagen- und Aufbauseminars ist es, für den Bereich der Kreislauf- und Abfallwirtschaft den aktuellen Stand der europäischen und deutschen Rechtsetzung sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit systematisch darzustellen und die Auswirkungen auf die Entsorgungspraxis aufzuzeigen. Dabei werden auch die Folgewirkungen auf die Erhebung kommunaler Abfallgebühren vertiefend erörtert.

Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.

Programm
09:00-17:00 Uhr

Einzelthemen dieses Fachseminars sind u.a.:

  • Übersicht über die abfallrechtlichen Bestimmungen
  • Der Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und seine Auswirkungen auf die Entsorgungspraxis
  • Gewerbliche Abfallsammlungen im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
  • Abfallstromkontrolle auf der Grundlage des BImSchG
  • Umsetzung der Verpackungsverordnung
  • Fragen zu behördlichen Zuständigkeiten auf Grundlage des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben im Umweltrecht
  • Batteriegesetz
  • Rechtsformen der kommunalen Zusammenarbeit (z.B. die interkommunale AöR) und die neue Rechtsprechung des EuGH zum Vergaberecht
  • Rechtsprechung zum Hinzustellen von Sperrmüll-Übermengen, zum Abfallbesitz bei Sperrmüll-Resten, Nachsortierung von Restmüllgefäßen, Vorgabe des Entleerungsortes für Abfallgefäße
  • Inhalt- und Rechtspflichten der Abfallbesitzer/-erzeuger nach dem KrW-/AbfG (Pflicht zur Abfallvermeidung, -verwertung, -beseitigung)
  • Zumutbare Benutzungsbedingungen und Haftungsfragen im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgungs-einrichtung
  • Problemstände der Drittbeauftragung und Aufgaben-übertragung nach § 16 KrW-/AbfG
  • Abfallüberlassungspflichten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der Vorgaben der Gewerbeabfall-Verordnung
  • Aktuelle Problemstände des Elektro- und Elektronik-Altgerätegesetzes (ElektroG)
  • Umsetzungspraxis der Gewerbeabfall-VO
  • Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erhebung kommunaler Abfallgebühren
Der o.g. Beschreibungs- bzw. Programmtext kann sich auf die Inhalte des zuletzt beworbenen Termins beziehen. Eine Aktualisierung inklusive der Download-Möglichkeit von Flyern (PDF) findet vor dem nächsten Termin statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zielgruppe

Mitarbeiter von Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen, Kommunale Entsorgungsunternehmen, Private Entsorgungsunternehmen

Referenten
Referenten
Herr Thomas Buch, Leiter des Referates „Abfallrecht“, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)
Herr Dr. Peter Queitsch, Nordrheinwestfälischer Städte- und Gemeindebund (Düsseldorf)
Ort
Anfahrt zur Bildungsstätte Duisburg

Mit dem PKW

Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.


Direkt zum Google-Routenplaner

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.

Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.

Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!

Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.

Mit dem Taxi

Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.

Ansprechpartner
Inhaltliche Fragen
Bild von Edgar Tschech
Herr Dr. Edgar Tschech
Fon 02065-770-124
Fax 02065-770-117
Organisatorische Fragen
Bild von Ulrike Gerritzmann-Filali
Frau Ulrike Gerritzmann-Filali
Fon 02065-770-129
Fax 02065-770-117
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K007
Seminar
Datum
Do. 21.06.2012
Kurs-Nr.
K007D1206
Datum
Do. 25.10.2012
Kurs-Nr.
K007D1210
Gebühren
Regulär
330,00 €
Verbandsmitglieder(1)
295,00 €
Sondergebühr(2)
35,50 €
  • (1) z.B. VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA, ITAD, WFZruhr
  • (2) Angehörige nichtstaatlicher Stellen der Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen (z.B. Kommunen, Wasserverbände und Abfallverbände)
  • In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.
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Weitere Informationen
Downloads z.B. FLYER
K007I
Flyer zur Veranstaltung
PDF, 886,16 kB

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