Fachkunde für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde von verantwortlichen Personen gemäß § 53 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Wichtige Fachkenntnisse und Handlungsempfehlungen für die betriebliche Umsetzung
Seitdem 1. Juni 2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft. Dieses enthält in § 53 KrWG wichtige neue Regelungen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen. Nach § 53 Abs. 1 KrWG müssen Sammler, Beförderer, Händler und Makler (nicht gefährlicher) Abfälle die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen. Gemäß § 53 Abs. 2 KrWG müssen die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen über Zuverlässigkeit und die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde verfügen.
Dieser Tageslehrgang vermittelt die für die Fachkunde gemäß § 53 Abs. 2 KrWG notwendigen Kenntnisse. Zunächst werden die Grundlagen und wesentliche Regelungen des Kreislaufwirtschaftsrechtes und des Transportrechtes vorgestellt und erklärt. Anschließend werden ausführlich die Pflichten der Sammler, Beförderer, Händler und Makler vorgestellt und Handlungsempfehlungen für das rechtssichere Arbeiten in der Praxis erläutert. Zum Abschluss der Veranstaltung werden gemeinsam mit den Teilnehmer/-innen aktuelle Problemstellungen und praxistaugliche Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Die Teilnehmer/-innen sind während des gesamten Seminarverlaufs aufgefordert über ihre individuellen Erfahrungen und Problemstellungen zu berichten und mit der Referentin/dem Referenten und den übrigen Teilnehmer/ -innen zu diskutieren.
Zum Abschluss der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer/-innen eine Teilnahmebescheinigung, die ihnen die Fachkunde gemäß § 53 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz bescheinigt.
Abschluss mit BEW Teilnahmebescheinigung.
- Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz — Übersicht und wesentliche Regelungen
- die Struktur des neuen Gesetzes
- die Begriffsdefinition des § 3 KrWG
- die neue Entsorgungshierachie
- gewerbliche Sammlungen
- die Besonderheiten der §§ 17 und 18 KrWG
- Übergangsregelungen und Inkrafttreten
- Zuordnung nicht gefährliche und gefährliche Abfälle
- Grundlagen des Transportrechtes
- Regelungen des Abfallrechtes
- Regelungen des Gefahrgutrechtes
- Regelungen des Güterkraftverkehrsrechts einschließlich Lenkzeitenproblematik
- Pflichten der Sammler, Beförderer, Händler und Makler im Einzelnen — Handlungsempfehlungen für die Praxis
- Regelungen der Überwachung nach § 47 KrWG
- Register- und Nachweispflicht für gefährliche Abfälle
- Vielzahl von neuen Anzeige- und Erlaubnispflichten
- Anzeigepflichten nach § 53 KrWG
- Kennzeichnungspflicht nach § 55 KrWG
- Anzeigeverfahren für Sammlungen nach § 18 KrWG
- Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56 und 57 KrWG
- Entsorgungsfachbetriebe
- Aktuelle Problemstellungen und praxistaugliche Lösungsmöglichkeiten, u.a.
- Transportpflichten und Unterbeauftragung
- Rücknahmesysteme
- Sammelplätze
- Anzeigenpflicht auch für Entsorgungsfachbetriebe
- Neue Verordnung zu §§ 53 und 54 KrWG
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von (nicht gefährlichen) Abfällen
Mit dem PKW
Autobahn A40 bis Abfahrt Duisburg-Homberg. Danach rechts abbiegen und nach ca. 500-700 m erneut rechts. Jetzt dieser Straße folgen und an der zweiten Kreuzung links abbiegen. Unser Haus befindet sich nach 200 m auf der rechten Seite. Direkt zum Google-Routenplaner.
Direkt zum Google-Routenplaner
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bitte benutzen Sie die Linie 928 Duisburg-Stadtmitte bis Duisburg-Winkelhausen. Die entsprechenden Busse fahren entweder vom Hauptbahnhof Osteingang Bussteig 3 oder vom Bus-Bahnzentrum / Bussteig West ab, mit denen Sie bis zur Haltestelle Businesspark gelangen.
Den Osteingang / Bussteig 3 finden Sie, wenn Sie sich über die Treppen in der Mitte der Bahnsteige in die Unterführung begeben. Wenn Sie den Eingang erreicht haben, gehen Sie durch den Osteingang nach links bis zum Bussteig 3.
Das Bus-Bahnzentrum / Bussteig West finden Sie, wenn Sie sich im Hauptbahnhof Duisburg auf dem Bahnsteig zu den Treppen am Beginn der jeweiligen Bahnsteige (überdachte Bahnsteigabschnittseinteilung "A") orientieren. Am Fuße der Treppen müssen Sie nach rechts (Bahnsteige 1 oder 2), geradeaus (Bahnsteige 3 und 4) oder links (Bahnsteige 5 bis 13) gehen und durch den Ausgang neben der Bäckerei den Bahnhof verlassen. Nach Überquerung der Straße befinden Sie sich auf dem Bussteig West, in dessen vorderen Teil der Bus abfährt, mit dem Sie bis zur Haltestelle "Businesspark" (bitte nicht an der Haltestelle "Businesspark Nord" aussteigen) gelangen. Bitte benutzen Sie den kleinen Weg hinter der Bushaltestelle, der Sie direkt auf das Gebäude des BEW zuführt. Der Bus fährt nur einmal in der Stunde!
Sie können sich auch Ihren individuellen Reiseplan über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenstellen lassen. Dazu klicken Sie bitte hier oder auf den Screenshot.
Mit dem Taxi
Unter Nennung des Stichwortes "Seminare BEW" haben Sie die Möglichkeit, bei dem Taxiunternehmen "Taxi West", 02065-22222, Fahrten von oder nach Duisburg-Hauptbahnhof oder Düsseldorf-Flughafen zu einem günstigeren Preis selbst zu bestellen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Sie direkt beim Fahrer und zu Ihren Lasten.


