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Weiterbildung mit Bildungsscheck

- Neues Förderprogramm in NRW -


Neues zu lernen, die eigenen Fähigkeiten auszubauen, das sind unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft in der Berufswelt.

 

Durch die neue Initiative der Landesregierung NRW erfolgt ein konkretes Angebot zur Chancenverbesserung und Existenzsicherung. Die Landesregierung will mit der Ausgabe von Bildungsschecks zu mehr beruflicher Weiterbildung motivieren.

Als Anreiz dafür bietet der Bildungsscheck sozusagen Weiterbildung "zum halben Preis". Das Land NRW übernimmt die Hälfte der Weiterbildungskosten.

 

Angesprochen werden sollen Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen bis 250 Beschäftigte, die länger als zwei Jahre keine vom Arbeitgeber finanzierten berufliche Weiterbildung besucht haben.

 

Gerne können Sie sich nach vorheriger Beratung in einer der regionalen Beratungsstellen mit einem solchen Bildungsscheck zu den Veranstaltungen des BEW anmelden.

 

 

Der Weg zum Bildungsscheck

 

Der Einstieg = Beratung

Erst eine klare Analyse des Bildungsbedarfes garantiert eine Weiterbildung, die eine Investition rechtfertigt

 

Wer berät?

Regionale Beratungsstellen wie Wirtschaftsorganisationen, Kammern und Volkshochschulen (siehe Verzeichnis auf der Rückseite des Flyers der Landesregierung "Nutzen Sie den Bildungsscheck NRW")

 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Sprach- und EDV-Kenntnisse, Schlüsselqualifikation, Medienbildung, aber auch Lern- und Arbeitstechniken

 

Erlanung des Bildungsschecks

Im Rahmen des Bedarfsgespräches werden die Voraussetzungen zur Erlangung des Weiterbildungsschecks überprüft, geeignete Bildungsinhalte festgelegt und eine Selektion von Weiterbildungsanbietern auf dem Bildungsscheck eingetragen. Danach wird Ihnen der Bildungsscheck übergeben.

 

Einreichen des Bildungsschecks beim BEW

Die Bildungsscheckinhaberinnen und -inhaber reichen die erhaltenen Bildungsschecks bei der Anmeldung zum jeweiligen Weiterbildungsangebot beim BEW ein und erhalten daraufhin eine Ermäßigung der Teilnahme- und Prüfungsgebühren von 50%, höchstens jedoch 500,- € pro Bildungsscheck. Bildungsschecks sind personenbezogen und nicht übertragbar. Vor Gewährung der Ermäßigung müssen die Weiterbildungsanbieter überprüfen:

  • die eingetragene Gültigkeitsdauer auf dem Bildungsscheck
  • die Identität der Bildungsscheckeinreicher mit der auf dem Bildungsscheck eingetragenen Person
  • die Vollständigkeit der Angaben auf dem Bildungsscheck

Ein Rechtsanspruch auf Einlösung der Bildungsschecks besteht nicht.

 

Der BEW-Vertrag mit dem Bildungsscheck-inhaber

Sie finden in unserem Vertrag mit Ihnen folgenden Hinweis:

 

"Diese Anmeldung (der Vertrag) wird erst rechtswirksam, wenn dem BEW ein Zuwendungsbescheid zur Erstattung von 50% der Teilnahme- und Prüfungsgebühren (max. 500,- €) von der zuständigen Bewilligungsbehörde ausgestellt wurde."

 

Beantragung der Erstattung durch das BEW

Das BEW erhält nach Beginn der Weiterbildungsveranstaltung auf Antrag unter Vorlage Ihres Bildungsscheck und Ihres Zahlungsnachweises 50% der gezahlten Teilnahmegebühr (max. 500,- €) von dem regional zuständigen Versorgungsamt erstattet.




Rezeption Essen

Fon: 0201-8406-6 / Fax: 0201-8406-817

E-Mail an Kontakt...

 

Rezeption Duisburg

Fon: 02065-770-0 / Fax: 02065-770-117

E-Mail an Kontakt...

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