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Anzeige- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Bundesweit behördlich anerkannte Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV

Beschreibung

Anzeige- und Genehmigungsverfahren 
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Seminar

Grundlagen und Praxishilfen für den Neubau und die Erweiterung von genehmigungsbedürftigen Anlagen

Dieser Lehrgang hilft Ihnen bei der schnellen und reibungslosen Abwicklung von Anzeige- und Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG. Sie erhalten Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, Genehmigungsvoraussetzungen sowie vielfältige Praxishilfen zur effektiven Begleitung und Durchführung des Genehmigungsablaufs.

Fragestellungen, die beantwortet werden, sind zum Beispiel:

  • Welche Anlagen sind genehmigungsbedürftig?
  • Welche Voraussetzungen müssen die Anlagen erfüllen?
  • Welche Besonderheiten gibt es bei IED-Anlagen?
  • Was ist eine UVP und wie ist diese in das Genehmigungsverfahren zu integrieren?
  • Reicht bei einer Änderung eine Anzeige oder ist ein vollständiges Genehmigungsverfahren durchzuführen?
  • Wie ist der Antrag vorzubereiten? Welche Genehmigungsunterlagen müssen zusammengestellt werden?
  • Wie sollte man sich auf den Erörterungstermin vorbereiten?
  • Welche Zeit braucht ein Genehmigungsverfahren? Wie lässt es sich beschleunigen?
  • Was ist beim Umgang mit den Behörden zu beachten?
  • Welche Rechtssicherheit bietet eine BImSchG-Genehmi­gung nach einem förmlichen und nach einem verein­fachten Genehmigungsverfahren?
  • Welche Rechtsmittel können eingelegt werden?

Anschließend erproben Sie das Erlernte intensiv an Fallbeispielen aus der Genehmigungspraxis.

Themen

  • Grundlagen der Genehmigung
    • Genehmigungspflicht, Genehmigungsvoraussetzungen
    • Genehmigungsverfahren mit und ohne Öffentlichkeits­beteiligung
    • Berücksichtigung anderer Rechtsgebiete in BImSchG-Genehmigungsverfahren (Bauplanungsrecht, Naturschutzrecht), mögliche Hindernisse
    • Genehmigungsbescheid, Bedingungen und Auflagen, Rechtsbehelfe, Bestandsschutz etc.
  • Erstellen des Genehmigungsantrages
    • Inhaltliche Anforderungen und Hilfestellungen
      für einen vollständigen und prüffähigen Antrag
  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Einzelfallprüfung nach dem UVPG
    • Anforderungen und Umsetzung
  • Änderungen: Anzeige oder Genehmigung
  • Besonderheiten bei IED-Anlagen, BVT-Merkblätter
    und BVT-Schlussfolgerungen, u.a.
    • Anforderungen an den Ausgangszustandsbericht
    • Genehmigungserfordernisse aus geänderten Sektoren-VO
  • Verfahrensbeschleunigung/Tipps für Antragsteller
    • Beschleunigungsaspekte
    • Zeitplanung, Projektmanagement mit Blick
      auf das Genehmigungsverfahren
    • Vorbelastung durch eigene Altanlagen, Sanierungsbedarf?
    • Instrumente der Beschleunigung: Teilgenehmigung,
      Vorbescheid, Zulassung vorzeitigen Baubeginns etc.
    • Rechtssicherheit
  • Bestandschutz, Rechtssicherheit, Rechtsbehelfe
    • Rechtssicherheit bei der BImSchG-Genehmigung
    • Rechtsmittel des Antragstellers, der Antragsgegner
      und der Behörde
    • Beschleunigung bei Rechtsmittelverfahren,
      sofortige Vollziehung
  • Vorbereitung
    • auf das Vorgespräch mit der Behörde
    • der Antragsunterlagen
    • auf den Erörterungstermin
  • Fallbeispiele aus der Genehmigungspraxis
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Anlagenbetreiber/-innen, Betriebsleiter/-innen, Immissionsschutz- und Umweltbeauftragte, Planungs- und Ingenieurbüros, Anlagenbauer/-innen, Behördenvertreter/-innen

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Stefan Bräker, Müller-BBM Cert Umweltgutachter GmbH, Kerpen
  • Karin Uhlenbrock, Bezirksregierung Arnsberg, Arnsberg

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
520,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
470,00 €
Behörden*
325,00 €
Kommunen*
325,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.