II. Überbetriebliche Ausbildung (ÜA)

Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an den Kursen der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜA) sollte bis zu 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich auf dem Anmeldeformular erfolgen. Jede Anmeldung wird seitens BEW schriftlich bestätigt und ist damit verbindlich. Bei Rücktritt bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-- erhoben. Bei einem Rücktritt zwischen 14 und 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 80 % der Teilnahmegebühr, ab 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr sowie 80 % des Betrags für eventuell angemietete Hotelzimmer und bestellte Verpflegung gemäß Rechnung zu zahlen.

Liegt dem BEW eine Anmeldung des Ausbildungsbetriebes für die Anreise am Sonntag vor, so stellt BEW die Übernachtung/Frühstück in Rechnung, auch wenn die Anreise des Auszubildenden erst am Montag erfolgt.

Ein Kurswechsel ist nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Ausbildungsbetrieb und dem BEW gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-- möglich.

Zahlungsbedingungen

Die Ausbildungsbetriebe erhalten zur Zahlung sämtlicher Entgelte eine Rechnung, die unter Angabe der vollständigen Rechnungs- und Kundennummer ohne Abzug, innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt zu begleichen ist. Entgelte für Verpflegung und Übernachtung enthalten den halben Umsatzsteuersatz; die sonstigen Veranstaltungskosten sind von der Umsatzsteuer befreit. Der im Anmeldebogen markierte Anreisetag ist verbindlich und dient der Rechnungsstellung. Sollte der/die Auszubildende entgegen den Angaben des Anmeldebogens bereits am Vortag anreisen, so stellen wir dies ebenso in Rechnung.

Kann ein/e angemeldete/r Auszubildende/e nicht zum Kurs erscheinen, so ist das BEW hiervon unverzüglich, spätestens aber am ersten Kurstag zu informieren.

Abmeldepflicht der Auszubildenden

Sollte die Anwesenheit wegen Krankheit, Dienstverpflichtung, Anreisestau o.ä. nicht oder nur verspätet möglich sein, so ist dies dem BEW schnellstmöglich mitzuteilen.

Freistellung des Auszubildenden und Weisungsrecht des BEW-Personals

Mit der Anmeldung zu einem BEW-Kurs wird der/die Auszubildende im Sinne des § 7 Satz 2 BBiG vom Ausbildenden freigestellt. Die Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen des BEW einschließlich Übungen und Exkursionen ist verpflichtend.

Falls erforderlich, entsendet BEW die Auszubildenden zu externen Schulungseinheiten / Praktika. BEW kann aus organisatorischen Gründen Dienstreisen mit privaten Kfz. der Auszubildenden anordnen. Die Versicherungspflicht bleibt beim Ausbildenden.

Die Geschäftsführung, die Kursleitung, alle vom BEW eingesetzten Lehrkräfte sowie die nach Unterrichtsende diensthabenden Mitarbeiter/innen des BEW sind gegenüber dem/der Auszubildenden gem. § 9 Ziff. 3 BBiG weisungsberechtigt.

Änderungen des Programms

BEW hat das Recht, einen Kurs kurzfristig telefonisch oder per Fax aus wichtigem Grund wie zum Beispiel der Krankheit eines Referenten zu verschieben. BEW behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort zu ändern oder Verschiebungen im Ablaufplan vorzunehmen.

Ausschluss von der Teilnahme

BEW ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z.B. Zahlungsverzug, Nichterscheinen, wiederholtes Verspäten, störendes oder ausländerfeindliches Verhalten, Vandalismus, Drogenkonsum) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung eines Teils der Teilnahmegebühr entsteht hieraus nicht.

Teilnahmebescheinigung

Jede / jeder Teilnehmer/in erhält eine Bescheinigung über Art und Umfang der Kursteilnahme.

Haftung

BEW haftet nicht für Unfälle und Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge. Bei Verlust des Hotelzimmerschlüssels berechnen wir Ihnen € 130,--. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen

Alkohol

Das Mitbringen von eigenen Getränken in die Räumlichkeiten des BEW ist untersagt. BEW bietet Getränke zum Verkauf an. Für Festlichkeiten bietet die Hauswirtschaft einen Getränkeservice zu angemessenen Preisen an. Es gilt ein generelles Alkoholverbot für Auszubildende auf den Zimmern.

Elektrogeräte

In den Hotelzimmern dürfen nur akkubetriebene Elektrogeräte angeschlossen werden (z. B. Handy, Rasierapparat, Laptop, Radiorecorder). Personal-Computer zu Lernzwecken sind gestattet. Wärmeerzeugende Geräte dürfen aus Gründen der Sicherheit, Stereoanlagen aus Gründen des Lärmschutzes nicht betrieben werden. Es dürfen keine Geräte an BEW-eigene Fernseher angeschlossen werden (z. B. Videorecorder, Spielkonsolen).

Tiere

Das Mitbringen von Tieren in die Räumlichkeiten des BEW ist nicht gestattet.

Nutzungsrechte

Sämtliche Teilnahmeunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur mit Zustimmung des BEW vervielfältigt werden.

Datenschutz

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin mit der Speicherung personenbezogener Daten für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie künftiger Informationen einverstanden. Die Speicherungen unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken widersprechen.

Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Preisanpassungen

Preisanpassungen behalten wir uns vor.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Essen.

Stand

01.01.2011 (DL0002-001)

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