III. Für Fremdveranstalter

Rücktritt und Kündigung

Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Bei einer Stornierung zwischen zwei und vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 40 % und bei einer Stornierung zwischen einer und zwei Wochen vorher werden 80 % des Betrags der angemieteten Veranstaltungsräume und der eventuell angemieteten Hotelzimmer in Rechnung gestellt. Bei einer kürzeren Stornierung werden die bestellten Leistungen einschl. Verpflegung zu 100 % berechnet. Rücktritte vom Vertrag sind schriftlich vorzunehmen; telefonische Rücktritte werden nicht akzeptiert. Es gilt das Datum des Poststempels.

BEW behält sich vor von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung infolge von Energiemangel oder ähnlicher Gründe unmöglich oder unzumutbar ist.

Zahlungsbedingungen

Die endgültige Teilnehmerzahl muss spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Danach werden nicht in Anspruch genommene Hotelzimmer und bestellte Verpflegung voll berechnet. Nach Erhalt der Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Die Rechnung ist unter Angabe der vollständigen Rechnungs- und Kundennummer ohne Abzug zu begleichen. Entgelte für Verpflegung und Übernachtung enthalten den halben Umsatzsteuersatz; die sonstigen Veranstaltungskosten sind von der Umsatzsteuer befreit.

Ausschluss von der Teilnahme

BEW ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z. B. Zahlungsverzug, Nichterscheinen, störendes oder ausländerfeindliches Verhalten, Vandalismus) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung eines Teils der Teilnahmegebühr entsteht hieraus nicht.

Haftung

BEW haftet nicht für Unfälle und Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des BEW ist nicht gestattet.

Elektrogeräte

In den Hotelzimmern dürfen nur akkubetriebene Elektrogeräte angeschlossen werden (z. B. Handy, Rasierapparat, Laptop, Radiorekorder). Personal-Computer zu Lernzwecken sind gestattet. Wärmeerzeugende Geräte dürfen aus Gründen der Sicherheit, Stereoanlagen aus Gründen des Lärmschutzes nicht betrieben werden. Es dürfen keine Geräte an BEW-eigene Fernseher angeschlossen werden (z. B. Videorekorder, Spielkonsolen).

Tiere

Das Mitbringen von Tieren in die Räumlichkeiten des BEW ist nicht gestattet.

Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Essen.

Stand

01.01.2011 (DL0003-001)

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