Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an den Kursen der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜA) sollte bis zu 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich auf dem Anmeldeformular erfolgen. Jede Anmeldung wird seitens BEW schriftlich bestätigt und ist damit verbindlich.
Bei Rücktritt bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von €25,-- erhoben. Bei einem Rücktritt zwischen 14 und 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 80% der Teilnahmegebühr, ab 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100% der Teilnahmegebühr sowie 80% des Betrags für eventuell angemietete Hotelzimmer und bestellte Verpflegung gemäß Rechnung zu zahlen.
Ein Kurswechsel ist nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Ausbildungsbetrieb und dem BEW gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € möglich.
Zahlungsbedingungen
Die Ausbildungsbetriebe erhalten zur Zahlung sämtlicher Entgelte eine Rechnung, die unter Angabe der vollständigen Rechnungs- und Kundennummer ohne Abzug, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu begleichen ist. Entgelte für Verpflegung und Übernachtung enthalten den halben Umsatzsteuersatz; die sonstigen Veranstaltungskosten sind von der Umsatzsteuer befreit. Der im Anmeldebogen markierte Anreisetag ist verbindlich und dient der Rechnungsstellung. Sollte der/die Auszubildende entgegen den Angaben des Anmeldebogens bereits am Vortag anreisen, so stellen wir dies ebenso in Rechnung. Kann ein/e angemeldete/r Auszubildende/r nicht zum Kurs erscheinen, so ist das BEW hiervon unverzüglich, spätestens aber am ersten Kurstag zu informieren.
Freistellungspflicht des Ausbildenden und Weisungsrecht des BEW-Personals
Mit der Anmeldung zu einem BEW-Kurs wird der/die Auszubildende im Sinne des §7 Satz 2 BBiG vom Ausbildenden freigestellt. Die Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen des BEW, einschließlich Übungen und Exkursionen, ist verpflichtend.
Falls erforderlich, entsendet BEW die Auszubildenden zu externen Schulungseinheiten / Praktika. BEW kann aus organisatorischen Gründen Dienstreisen mit privaten KFZ der Auszubildenden anordnen. Die Versicherungspflicht bleibt beim Auszubildenden.
Die Geschäftsführung, die Kursleitung, alle vom BEW eingesetzten Lehrkräfte sowie die nach Unterrichtsende diensthabenen Mitarbeiter/innen des BEW sind gegenüber dem/der Auszubildenden gemäß §9 Ziff. 2 BBiG weisungsberechtigt.
Änderungen des Programms
BEW hat das Recht, einen Kurs kurzfristig telefonisch oder per Fax aus wichtigem Grund, wie zum Beispiel der Krankheit eines Referenten, zu verschieben. BEW behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort zu ändern oder Verschiebungen im Ablaufplan vorzunehmen.
Ausschluss von der Teilnahme
BEW ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z.B. Zahlungsverzug, Nichterscheinen, wiederholtes Verspäten, störendes oder ausländerfeindliches Verhalten, Vandalismus, Drogenkonsum) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung eines Teils der Teilnahmegebühr entsteht hieraus nicht.
Teilnahmebescheinigung
Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin erhält eine Bescheinigung über Art und Umfang der Kursteilnahme.
Haftung
BEW haftet nicht für Unfälle und Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge. Bei Verlust des Hotelzimmerschlüssels berechnen wir Ihnen 130,00 €. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Alkohol
Das Mitbringen von eigenen Getränken in die Räumlichkeiten des BEW ist nicht erwünscht. BEW bietet Getränke zum Verkauf an. Für Festlichkeiten bietet die Hauswirtschaft einen Getränkeservice zu angemessen Preisen. Es gilt ein generelles Alkoholverbot für Auszubildende auf den Zimmern.
Elektrogeräte
In den Hotelzimmern dürfen nur akkubetriebene Elektrogeräte angeschlossen werden (z. B. Handy, Rasierapparat, Laptop, Radiorecorder). Personal-Computer zu Lernzwecken sind gestattet. Wärmeerzeugende Geräte dürfen aus Gründen der Sicherheit, Stereoanlagen aus Gründen des Lärmschutzes, nicht betrieben werden. Es dürfen keine Geräte an BEW-eigene Fernseher angeschlossen werden (z. B. Videorecorder, Spielkonsolen).
Tiere
Das Mitbringen von Tieren in die Räumlichkeiten des BEW ist nicht gestattet.
Nutzungsrechte
Sämtliche Teilnahmeunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur mit Zustimmung des BEW vervielfältigt werden.
Datenschutz
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin mit der Speicherung personenbezogener Daten für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie künftiger Informationen einverstanden. Die Speicherungen unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Essen.