Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und der verbindlichen Anwendung der LAGA PN 98 seit dem 1. August 2023, dürfen Probenahmen von Böden und Bodenmaterialien zukünftig ausschließlich durch akkreditierte oder notifizierte Untersuchungsstellen erfolgen.
Die Anforderungen an die Untersuchungen sowie ihr Umfang sind ebenfalls in der BBodSchV definiert. Die dort geforderte Akkreditierung betrifft insbesondere Ingenieurbüros und Laboratorien, die in der Altlastenuntersuchung und dem Bodenschutz tätig sind: Die Akkreditierung der Probenahme kann entweder nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder nach DIN EN ISO/IEC 17020 für Untersuchungsstellen erfolgen.
Akkreditierungspflicht? Was jetzt für die Probenahme von Böden gilt! Neu
Probenahme von Böden und Bodenmaterial nach LAGA PN 98 zukünftig nur noch durch akkreditierte oder notifizierte Prüflaboratorien oder Untersuchungsstellen möglich
Beschreibung
Beschreibung

Zielgruppe
Zielgruppe
Dieses Seminar richt sich an alle Ingenieurbüros, Umweltlabore, Prüfstellen oder Fachgutachter/-innen, die Probenahmen durchführen und daher eine Akkreditierung anstreben oder planen.
Themen/Programm
Themen/Programm
Welche Anforderungen stellt die BBodSchV an die Probenahme?
Welche Anforderungen gelten für eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Untersuchungsstellen) bzw. DIN EN ISO/IEC 17020 (Inspektionsstellen)?
Was ist der Unterschied zur Notifizierung nach §18 BBodSchG? Wie gehen die unterschiedlichen Bundesländer mit dieser Regelung um?
Wie gelingt eine erfolgreiche Vorbereitung für eine Akkreditierung oder Notifizierung?
Welche konkreten Schritte kann ich als Ingenieurbüro jetzt einleiten?
Wie kann ich den Aufwand (finanziell und personell) überschaubar halten?
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Sibylle Fütterer, Fachbereichsleitung FB 61, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Duisburg
- Dr. Georg Szczendzina, Gutachterbüro Dr. Szczendzina, Herten
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Preise
Preise
Präsenz-Teilnahme | |
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Regulär*
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490,00 €
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Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
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450,00 €
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Behörden und Kommunen*
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390,00 €
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Online-Teilnahme | |
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Regulär*
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465,00 €
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Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
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425,00 €
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Behörden und Kommunen*
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365,00 €
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*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.