Die ordnungsgemäße Untersuchung und Klassifizierung von Abfällen, Böden und weiteren abgelagerten Materialien ist entscheidend, um den Anforderungen der Deponieverordnung (DepV) und anderer relevanter Umweltvorschriften gerecht zu werden. Mit unserer praxisorientierten Fortbildung nach LAGA PN 98 erwerben Sie die notwendige Expertise, um die Probenahme nach den aktuellen Qualitätsstandards zu planen, Proben sachgerecht zu entnehmen und den Vorgang korrekt zu dokumentieren.
Im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen, insbesondere im Bereich der Altlastenuntersuchung, Umweltprüfungen sowie der Sanierung kontaminierter Flächen, verlangen Auftraggeber oft einen personenbezogenen Nachweis über die Qualifikation und Schulung der beteiligten Fachkräfte. So wird sichergestellt, dass die Proben sach- und normgerecht entnommen wurden – eine wichtige Voraussetzung, um rechtlichen und haftungsrechtlichen Risiken vorzubeugen.
Die Probenahme als integraler Bestandteil einer physikalischen, chemischen oder biologischen Untersuchung hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Qualität der Ergebnisse. Daher ist eine sorgfältige Probenahme eine zwingende Voraussetzung für die Richtigkeit und Zuverlässigkeit von Analyseergebnissen.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der abschließenden Prüfung erhalten Sie einen Sachkundenachweis. Mit bestandener Sachkunde und bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen ist die Beantragung der Fachkunde im Anschluss an der Fortbildung ebenfalls möglich. Beide müssen spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden, um der rechtlichen Verantwortung und der Qualitätssicherung nachzukommen.