Betriebliche Umsetzung wichtiger Regelungen und Vorschriften
Für Anlagen, die nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig und im Anhang I der 5. BImSchV genannt sind, muss der Betreiber einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bestellen. Grundvoraussetzungen für die Bestellung sind ausreichende Fachkunde und Zuverlässigkeit. Die Fachkunde hat nur, wer die Teilnahme an einem von den Behörden anerkannten Lehrgang mit einem Umfang von 40 Stunden nachweisen kann.
Der Lehrgang beginnt mit einer ausführlichen Besprechung der Bestellung, Funktion, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz. Nach einer Einführung in das Umwelt-recht lernen die Teilnehmer die wesentlichen Regelungen und Vorschriften des umfangreichen Immissionsschutzrechts kennen und auf Fallbeispiele anwenden. Im Mittelpunkt stehen die Durchführung von Anlagenzulassungen und die Wahrnehmung der Betreiberpflichten.
Neben der Luftreinhaltung sind Lärm und Erschütterungen ein wichtiges Arbeitsgebiet des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz. Dementsprechend ist ein ganzer Lehrgangstag der Behandlung von Messungen, Berechnungen, Beurteilungen und Minderungen von Lärmemissionen und Erschütterungen gewidmet.
Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Grundlehrgang)
Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde im Sinne von § 53 BImSchG und § 7 Nr.2 der 5. BImSchV
Beschreibung
Beschreibung

Zielgruppe
Zielgruppe
Personen, die zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz gemäß § 53 BImSchG bestellt werden sollen (Unternehmen die Anlagen gemäß Anhang I der 5. BImSchV betreiben müssen einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen.), Anlagenbetreiber, Betriebsleiter, Geschäftsführer, Umweltberater, Umweltgutachter
Themen/Programm
Themen/Programm
1 Tag: 09:00 bis 16:30
2 Tag;: 08:30 bis 17:30
3 Tag: 09:00 bis 17:30
4 Tag: 09:00 bis 17:30
5 Tag: 09:00 bis 12:15
(Änderungen möglich)
Bestellung, Funktionen, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
Immissionsschutzrecht
- EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Verordnungen zum BImSchG
Verwaltungsvorschriften und Regelwerke
(TA Luft, TA Lärm, VDI-Richtlinien)
Grundzüge sonstigen Umweltrechts, u.a.
- Europäisches Umweltrecht
- Naturschutzrecht
- Treibhausgasemissionshandel
- Umweltstrafrecht
Durchführung von Genehmigungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Selbstüberwachungs-, Dokumentations- und Berichtspflichten des Anlagenbetreibers
Wesentliche Regelungen der TA Luft
- Schadstoffarten, Ausbreitung und Wirkung von Schadstoffen, Ausbreitungsrechnung
- Emissions- und Immissionsgrenzwerte
- Überwachung von Emissionen und Immissionen (u.a. Messtechnik, Messhäufigkeit, Messplanung)
Abgas- und Abluftreinigung nach dem Stand der Technik
Lärm und Erschütterungen
- Messung, Berechnung und Beurteilung
- Minderungsmaßnahmen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung produktionsspezifischer Abfälle
Energieeinsparung/Abwärmenutzung
Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Dr. Markus W. Pauly, Rechtsanwalt, Pauly Rechtsanwälte, Köln
- Stephan Pawlytsch, Geschäftsführer, proveho GmbH, Tostedt
- Thomas Terstappen, Dezernatsleiter, Bezirksregierung Köln, Köln
- Karin Uhlenbrock, Rechtsdezernentin, Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund
Preise
Preise
Präsenz-Teilnahme | |
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Regulär*
|
1.780,00 €
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
1.595,00 €
|
*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.