Licht stellt einen weitverbreiteten Umweltfaktor dar, der nicht immer ausreichend beachtet wird. Abgesehen von z. B. Fällen der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gehen von Lichteinwirkungen hauptsächlich Stör- bzw. Belästigungswirkungen auf Mensch und Tierwelt aus.
Für künstliche Lichtquellen/Beleuchtungsanlagen bestehen Beurteilungsmaßstäbe zur Konkretisierung der Schädlichkeit bzw. Erheblichkeit von Belästigungen durch Lichteinwirkungen bei natürlicher Nachtdunkelheit. Auch für Windenergieanlagen wurden zur Vermeidung erheblicher Belästigungen durch optische Immissionen/periodischen Schattenwurf bei Tage Beurteilungsmaßstäbe vereinheitlicht.
Beurteilung von Lichtimmissionen
Schädliche Einwirkungen durch Licht in der Umwelt
Beschreibung
Beschreibung

Themen/Programm
Themen/Programm
9:00 bis 9:15
Licht und Umwelt - Begrüßung und Themeneinführung
09:15 bis 10:15
Fachspezifische Grundlagen aus der Lichttechnik, Lichttechnische Anforderungen an Beleuchtungseinrichtungen, Konflikte aus Immissionsschutzsicht
10:15 bis 10:30
Kaffeepause
10:30 bis 11:15
Wirkungen des Lichts auf Mensch und Umwelt, Erfassung von Lichteinwirkungen durch Messung und Prognose in der Praxis
11:15 bis 12:30
Rechtliche Einordnung von Lichteinwirkungen, Regelwerke, Beurteilung von Lichtimmissionen anhand des Gem.Rd. Erlass „Lichtimmissionen“ NRW 2014, LAI- „Licht-Hinweise“ 2012/14 und LitG-Publikation 12.3-2011
12:30 bis 13:30
Mittagspause
13:30 bis 14:15
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Licht, Typische Fallbeispiele aus der Praxis
14:15 bis 15:15
Lichteinwirkungen bei Tage – Sachstand optische Immissionen bei Windenergieanlagen, Sonnenlichtreflexionen, Verschattung
15:15 bis 15:30
Kaffeepause
15:30 bis 16:30
Praktische messtechnische Demonstrationen zu Lichtmessungen
Änderungen vorbehalten!
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Kolja Kollorz, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Recklinghausen
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Preise
Preise
Präsenz-Teilnahme | |
---|---|
Regulär*
|
430,00 €
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
415,00 €
|
Bezirksregierungen und LANUK NRW*
|
325,00 €
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Kommunale Umweltverwaltung NRW
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95,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
|
395,00 €
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Online-Teilnahme | |
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Regulär*
|
405,00 €
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
390,00 €
|
Bezirksregierungen und LANUK NRW*
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300,00 €
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Kommunale Umweltverwaltung NRW
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70,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
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370,00 €
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*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.