Seit dem 6. Januar 2011 regelt die europäische Industrie-Emissions-Richtlinie (Industrial Emissions Directive — IED / 2010/75/EU) wie besonders relevante industrielle Anlagen zu genehmigen und zu überwachen sind. Am 2. Mai 2013 sind die deutschen Regelungen zur Umsetzung der IED in Kraft getreten. Am 4. August 2024 wurde die IED durch die Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung ersetzt. Die Umsetzung in deutsches Recht ist in Vorbereitung.
Auf der Grundlage der oben genannten Rechtsvorschriften gelten heutzutage detaillierte Regelungen über die Häufigkeit und den Umfang der Anlagenüberwachung. So soll gewährleistet werden, dass die Umweltüberwachung von Industrieanlagen innerhalb der EU einheitlich erfolgt und strenge Mindeststandards eingehalten werden.
Gemäß der IED müssen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass alle Anlagen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durch einen risikobasierten Umweltinspektionsplan abgedeckt sind und dafür sorgen, dass dieser Plan regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert wird. Auf der Grundlage des Umweltinspektionsplans müssen die zuständigen Behörden regelmäßig Programme für die routinemäßigen Umweltinspektionen erstellen.
Zu Beginn der Veranstaltung werden zunächst die aktuellen und die aufgrund der Novelle der EU-Industrie-Emissions-Richtlinie geplanten neuen europäischen Vorgaben für die Anlagenüberwachung dargestellt und erörtert. Anschließend werden aktuelle Themen der Überwachungspraxis vorgetragen und diskutiert. Dazu gehören der Umgang mit brennbaren flüssigen Abfällen, die Rückhaltung von Löschwasser bei Industriebränden sowie die Schadensanalyse und die Wiederinbetriebnahme nach schweren Unfällen.
Die Veranstaltung will den zuständigen Umweltbehörden und Anlagenbetreibern aktuelle Informationen und Erfahrungen für die Überwachung von Industrieanlagen liefern. Die Veranstaltung kann auch von Anlagenbetreibern genutzt werden, um sich über die Anforderungen der behördlichen Umweltinspektionen zu informieren und sich gezielter vorbereiten zu können.
Die Veranstaltung ist eine Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV und bundesweit behördlich anerkannt.
Themen:
- Novelle der EU-Industrie-Emissions-Richtlinie
- Medienübergreifende Anlagenüberwachung
- Risikobewertung industrieller Anlagen
- Erkenntnisse aus Unfällen in neuerer Zeit
- Löschwasserrückhaltung
- Unfalluntersuchungen
- Lehren aus schweren Unfällen