Die Aufsichtsbehörden sollen die gesetzlichen Regelungen zur Emissionsüberwachung einschließlich aktueller Änderungen und unter Berücksichtigung neuer technischer Normen zur Emissionsermittlung umsetzen.
Emissionsermittlungen durch Dritte (z. B. durch Messstellen nach § 29b BImSchG oder durch betreibereigene kontinuierliche Messeinrichtungen) müssen kompetent ausgewertet und bewertet werden. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Beurteilung von Ergebnisberichten (Messberichten) – bei Emissionsermittlungen auch unter Berücksichtigung des Umgangs mit der Messunsicherheit – und die daraus folgenden Verwaltungsmaßnahmen gelegt werden.
Emissionsüberwachung – Gesetzliche Grundlagen und technische Anforderungen
Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Beschreibung
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Ihr Nutzen
Ihr Nutzen
Dieses Fachseminar gibt Ihnen sinnvolle Hilfestellungen zur Bearbeitung von Genehmigungsverfahren. Sie lernen wie Sie bereits in der Antragsphase die geplanten technischen Voraussetzungen zur Erfüllung der Mess- und Überwachungsauflagen bewerten und ggf. auch ändern können.
Themen/Programm
Themen/Programm
Gesetzliche Regelungen zur Emissionsüberwachung und ihre Anwendung, BImSchG und BImSchV
Akkreditierung und Bekanntgabe von Messstellen
Neue Messstellen und Messverfahren
Qualitätssicherung für kontinuierliche Messeinrichtungen
Kontinuierliche Emissionsüberwachung
Neue technische Normen zur Ermittlung und Bewertung der Emissionen
Umgang mit Messunsicherheiten
Emissionsermittlung, -auswertung und -bewertung
Kalibrierungen und Funktionsprüfungen, Auswertungen und Bewertung von Messberichten
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Guido Baum, TÜV Rheinland Energie GmbH, Köln
- Valeria Diedrich, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Recklinghausen
- Dr. Rolf Kordecki, Kommission Reinhaltung der Luft , Düsseldorf
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Preise
Preise
Präsenz-Teilnahme | |
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Regulär*
|
430,00 €
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
415,00 €
|
Bezirksregierungen und LANUK NRW*
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325,00 €
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Kommunale Umweltverwaltung NRW
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95,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
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395,00 €
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Online-Teilnahme | |
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Regulär*
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405,00 €
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Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
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390,00 €
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Bezirksregierungen und LANUK NRW*
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300,00 €
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Kommunale Umweltverwaltung NRW
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70,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
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370,00 €
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*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.