Rechtliche und fachliche Grundlagen, Rechtsprechung und Vollzugserfahrungen
Die rechtlichen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) sind ein unverzichtbarer Prüfgegenstand in der Planungs- und Genehmigungspraxis. In Nordrhein-Westfalen sind die EU-Richtlinien durch das NRW-Umweltministerium (MULNV) mit den Verwaltungsvorschriften VV-Artenschutz und VV-Habitatschutz sowie speziellen Leitfäden umgesetzt worden. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte hat in den vergangenen Jahren die hohen Anforderungen an die Durchführung von Artenschutzprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen weiter verschärft.
Die Veranstaltung möchte die wichtigsten und wissenswerten „Highlights“ aus der neueren Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis der vergangenen Jahre vorstellen, die für Behörden, Antragsteller und Planer im Berufsalltag relevant sind.
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Personen mit entsprechenden Vorkenntnissen in den Bereichen Arten- und Habitatschutz, die ihr bisheriges Wissen und ihre Kenntnisse hierzu "auffrischen" und vertiefen möchten.
Das Seminar ist bundesweit behördlich als Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV anerkannt.
Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis — Vertiefungsseminar
Seminar für Fortgeschrittene zu wichtigen Regelungen zum Naturschutz und deren Anwendung in Planungs- und Genehmigungsverfahren
Beschreibung
Beschreibung

Seminar
Zielgruppe
Zielgruppe
Zielgruppen der Veranstaltung sind insbesondere Beschäftigte von Immissionschutz-, Wasser-, Bau- und Landschaftsbehörden sowie Antragsteller und Gutachterbüros, die sich mit Artenschutzprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen beschäftigen.
Themen/Programm
Themen/Programm
Relevante aktuelle Gerichtsurteile, neue Methodenstandards und Arbeitshilfen zur
Artenschutzprüfung (ASP)
- Einschätzungsprärogative/ Methodenstandards
- Ausgestaltung ASP I (Vorprüfung)
- Erfordernis von Bestandserfassungen
- Signifikant erhöhtes Tötungsrisiko
- Vorgezogener Ausgleich
- Risikomanagement/ Monitoring
- „Vorsorgliche“ Ausnahmen
- Windenergie/ Artenschutz
Relevante aktuelle Gerichtsurteile, EU-Vertragsverletzungsverfahren, neue Methodenstandards und Arbeitshilfen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)
- Sicherung / Management der Natura 2000-Gebiete
- Erhaltungsziele und -maßnahmen
- FFH-Verschlechterungsverbot
- FFH-Bericht 2019, Ergebnisse und Konsequenzen
- Wirkungsbezogener Projektbegriff
- Prüfung der Charakteristischen Arten
- Schadensbegrenzung/ Kohärenzsicherung
- Summationsprüfung
- FFH-Verträglichkeit von Stoffeinträgen (Stickstoff)
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Dr. Ernst-Friedrich Kiel, Referatsleiter, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Preise
Preise
Präsenz-Teilnahme | |
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Regulär*
|
515,00 €
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
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465,00 €
|
Bezirksregierungen und LANUK NRW*
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325,00 €
|
Kommunale Umweltverwaltung NRW
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95,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
|
325,00 €
|
*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.