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Kursnummer UA033
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Praxisumsetzung der (neuen) TA Luft — Grundlagenseminar Wappenseminare durch das BEW

Erläuterung wesentlicher Regelungsinhalte der TA Luft und Gruppenübungen zu deren Praxisanwendung

Beschreibung

Seminar

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) hat als Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissions-schutzgesetz für Genehmigung und Betrieb umweltrelevanter gewerblicher wie industrieller Anlagen eine sehr große Bedeutung. Für eine Vielzahl von Anlagen bestimmt die TA Luft die Anforderungen im Bereich der Luftreinhaltung und konkretisiert den Stand der Technik. Für Antragsteller, Anlagenbetreiber, Betriebsbeauftragte für Immissions- bzw. Umweltschutz, Beratungs- bzw. Ingenieurbüros sowie Vertreter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden ergeben sich aus der Anwendung der TA Luft eine Vielzahl von Fragestellungen.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Teilnehmern die grundlegenden und speziellen Regelungsinhalte der TA Luft zu vermitteln, dabei über Hintergründe zu informieren, Fragestellungen, die sich aus der Anwendung und europarechtlicher Vorgaben ergeben, zu behandeln und Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen und Rechtsvorschriften zu beleuchten. Nicht zuletzt aufgrund des notwendigen Interessensausgleichs zwischen wirtschaftlichen Belangen und Belangen des Umweltschutzes ist eine einheitliche und eindeutige Behandlung des Themas notwendig.

Am 23.06.2021 hat das Bundeskabinett die überarbeitete Fassung der TA Luft beschlossen. Die Neufassung der TA Luft tritt am ersten Tage des dritten auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft. Wahrscheinlich wird das im Herbst 2021 sein. Die Änderungen und Neuerungen durch die Überarbeitung der TA Luft sind Inhalte dieses Seminars.

Der Workshop wendet sich einerseits an Planer und Anlagenbetreiber, andererseits an die Vertreter/-innen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Das Seminar eignet sich insbesondere auch als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz. Damit diese ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können, sollte ihr Wissen laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV: Immissionsschutzbeauftragte müssen mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen.

Im Vorfeld des Seminars können aus dem Teilnehmerkreis Fragen zu den vorgesehenen Themen, auf die im Seminar eingegangen werden soll, per E-Mail gesendet werden an: Guido.Frye@bezreg-muenster.nrw.de

Zielgruppe

Antragssteller/-innen, Anlagenbetreiber/-innen, Betriebsbeauftragte für Immissions- bzw. Umweltschutz, Beratungs- und Ingenieurbüros, Mitarbeiter/-innen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Themen/Programm

1. Tag

09:00
Begrüßung/Einführung

Dr. Edgar Tschech/ Peter Ewens


09:15
Einführung zur TA Luft

Peter Ewens


10:00

Immissionen und Immissionskenngrößen im Rahmen Immissionsseitiger Beurteilungen

Boris Zimmermann


11:00

Die Sonderfallprüfung in der TA Luft

Boris Zimmermann


12:00

Mittagspause


13:00

Rechtliche Einordnung der TA Luft

Achim Halmschlag


14:00

Kaffeepause


14:15
Gruppenarbeit zum Immissionsschutz (Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen)

Peter Ewens


15:00

Darstellung und Diskussion der Ereignisse der Gruppenarbeit zum Immissionsschutz (Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen)

Peter Ewens


15:30

Messtechnische Überwachung der Emissionen

Miriam Hilger


16:30

Ende des 1. Veranstaltungstages

 

2. Tag

 

09:00
Begrüßung

Dr. Edgar Tschech/ Jonathan Walgenbach


09:05
Grundlagen der Ausbreitungsrechnung nach Anhang 2 TA Luft

Andreas Weidmann-Rose

09:35
Einführung in die Schornsteinhöhenbestimmung nach Nr. 5.5 TA Luft

Andreas Weidmann-Rose


10:20
Kaffeepause


10:35
Allgemeine Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen

Jonathan Walgenbach


11:30
Gruppenarbeit zum Emissionsschutz (Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen)

Jonathan Walgenbach


12:30
Mittagspause


13:30
Darstellung und Diskussion der Arbeitsergebnisse

Jonathan Walgenbach


14:30
Kaffeepause


14:45
Geruchsimmissionen

Andreas Sowa


15:45
Abschlussdiskussion

Jonathan Walgenbach

Dozenten/Dozentinnen

  • Achim Halmschlag, Rechtsdezernent, Bezirksregierung Köln, Köln
  • Miriam Hilger, Bezirksregierung Münster, Münster
  • Jonathan Walgenbach, Stadt Essen, Essen

Abschluss

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Anerkennungen

  • Immissionsschutzbeauftragte
  • Störfallbeauftragte

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung

Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Preise

Online-Teilnahme
Regulär*
675,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
605,00 €
Bezirksregierungen und LANUK NRW*
425,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
140,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
425,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.