Das Seminar dient der Vertiefung der fachlichen und rechtlichen Grundlagen des Umweltschutzes unter Berücksichtigung des Planungs- und des Bauplanungsrechtes. Wann und unter welchen Voraussetzungen ist ein Vorhaben zulässig? Können Konfliktsituationen bereits bei der Planung oder doch erst bei der Genehmigung und Überwachung reduziert oder gar verhindert werden? Wie werden Umweltschutzbelange mit verschiedenen Zielsetzungen untereinander abgewogen?
Eine Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach der Fort- und Weiterbildungsverordnung der Architektenkammer NRW liegt vor.