Das Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) und das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) geben Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen. Die Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang gehört inzwischen zu den Standardaufgaben der Behörden, da die Möglichkeiten des Informationszugangsrechts zunehmend von Privaten genutzt werden.
Das Fachseminar dient der vollzugsgerechten Vermittlung der gesetzlichen Vorgaben, um die behördliche Bearbeitung von An-trägen auf Informationszugang zu erleichtern.
Zugang zu Informationen nach UIG NRW und IFG NRW — Umgang mit Anträgen aus Behördensicht
Seminar zur Anwendung des Umweltinformationsgesetzes (UIG NRW) und des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG NRW) in NRW
Beschreibung
Beschreibung

Themen/Programm
Themen/Programm
10:00 bis 11:00
UIG NRW/IFG NRW: Allgemeiner Überblick und Anspruchsvoraussetzungen
- Rechtsgrundlagen und Abgrenzung UIG/IFG/VIG presse- und parlamentsrechtlicher Informationsanspruch
- Begriffsbestimmungen
- Zuständigkeits-, Verfahrens- und Formfragen
11:00 bis 12:30
Prüfung von Ablehnungsgründen zum Schutz öffentlicher Belange
- Darstellung der geschützten öffentlichen Belange anhand von Beispielen
- Vorgaben für die Abwägung mit dem öffentlichen Informationsinteresse
Dr. Simon Burger
12:30 bis 13:00
Mittagspause
13:00 bis 14:00
Prüfung von Ablehnungsgründen zum Schutz sonstiger Belange
- Ablehnungsgründe
- Vorgehensweise: Definition, Einwilligung, Anhörung, Abwägung
- Urheberrechte bei Antragsunterlagen
- Abwägung mit öffentlichem Informationsinteresse
Falk Schulze LL.M.
14:00 bis 14:45
Drittbeteiligungsverfahren
- Beteiligung Drittbetroffener
- Ausgestaltung von Anhörung/Verwaltungsakt ggü. Drittbetroffenen
- Rechtsschutz für Drittbetroffene
Hauke Hoyer, Julia Streise
14:45 bis 15:00
Kaffeepause
15:00 bis 16:00
Exkurs: Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
- Einführung
- Abgrenzung zum UIG/IFG
Marc Krekler
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Dr. Simon Burger, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
- Hauke Christian Hoyer, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Recklinghausen
- Marc Krekler, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
- Falk Schulze, Referent, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Preise
Preise
Online-Teilnahme | |
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Bezirksregierungen und LANUK NRW*
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300,00 €
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Kommunale Umweltverwaltung NRW
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70,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
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300,00 €
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*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.