Zu den essentiellen Forderungen der Störfall-Verordnung gehört die Ermittlung und Analyse der Risiken von Störfällen sowie das Treffen der erforderlichen Vorkehrungen, um eben solche zu verhindern bzw. zu begrenzen. Die Ergebnisse dieser Analyse sind im Sicherheitsbericht zu beschreiben.
In dem in der Störfall-Verordnung geforderten Sicherheitsmanagement wird u. a. die Festlegung und Anwendung von Verfahren zur systematischen Ermittlung der Gefahren von Störfällen bei bestimmungsgemäßem und nicht bestimmungsgemäßem Betrieb verlangt. Ein weiteres Kriterium dient der Abschätzung der Wahrscheinlichkeit und der Schwere der Störfälle.
In der Fachwelt wird darüber diskutiert, ob die Risikoermittlung und die Darstellung der Risiken auch quantitativ erfolgen sollten und welche Vorteile damit verbunden wären. Die quantitative Vorgehensweise erfordert im Zusammenhang mit der Beschaffung bzw. der Qualität des dazu erforderlichen Datenmaterials praxisgerechte Lösungen.
In diesem Seminar werden die am häufigsten angewendeten systematischen Methoden vorgestellt sowie deren praktische Umsetzung in Unternehmen der chemischen Industrie dargestellt.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, die wichtigsten Prinzipien der systematischen Gefahrenanalyse nach Störfall-Verordnung zu verstehen, um beispielsweise die im Sicherheitsbericht dargestellten Ergebnisse qualifiziert bewerten zu können.
Gefahren- und Risikoanalyse – Methoden und Praxisbeispiele
Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Störfallbeauftragte gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Beschreibung
Beschreibung

Zielgruppe
Zielgruppe
Beschäftigte der kommunalen und staatlichen technischen Umweltverwaltung, Betreiber von Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung, Störfallbeauftragte, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Sachverständige
Themen/Programm
Themen/Programm
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Andrea Gerstner, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Essen
- Rolf Hufschmidt, Ingenieurbüro Hufschmidt, Bergisch Gladbach
- Martin Klaeren, Geschäftsführer, SAVAS GmbH, Aachen
- Melanie Rheinwald, Wermelskirchen
- Ludwig Schenk, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Essen
- David Schönen, Dezernent, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Recklinghausen
- Heike-Charlotte Simonsmeier, §29b Sachverständige, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Köln
- Dr. Joachim Sommer, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie, Heidelberg
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
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Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Preise
Preise
Präsenz-Teilnahme | |
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Regulär*
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650,00 €
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
625,00 €
|
Bezirksregierungen und LANUK NRW*
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475,00 €
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Kommunale Umweltverwaltung NRW
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190,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
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610,00 €
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Online-Teilnahme | |
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Regulär*
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600,00 €
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Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
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575,00 €
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Bezirksregierungen und LANUK NRW*
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425,00 €
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Kommunale Umweltverwaltung NRW
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140,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
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560,00 €
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*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.