Die Umweltalarmrichtlinie trifft fachliche Regelungen zur Entgegennahme und Weiterleitung von Meldungen über Schadens- oder Gefahrenfälle im Bereich des Umweltschutzes sowie zur Einsatzbereitschaft von Umweltschutzbehörden i. S. d. § 1 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) in Schadens- oder Gefahrenfällen.
Die Veranstaltung ist als Fachgespräch konzipiert und dient der Umsetzung der Umweltalarm-Richtlinie, deren Inhalte und Ziele als bekannt vorausgesetzt werden.