Kompakt, Umfassend, Praxisorientiert
Bereits am 1. August 2023 tritt die Mantelverordnung in Kraft. Für Hersteller und Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen sowie für Bauherren ist die Einführung der neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-verordnung (BBodSchV) von großer Wichtigkeit. Darüber hinaus wird die Deponieverordnung (DepV) geändert.
Mit der Einführung der EBV werden die bislang geltenden landes-rechtlichen Regelungen (LAGA-Mitteilung 20 und Länder-Erlasse etc.) durch bundeseinheitlich geltende Anforderungen an die Herstel-lung und an den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe ersetzt. Die EBV wirft im Detail viele Fragen auf, die die Praxis noch intensiv beschäftigen werden. Die LAGA erarbeitet derzeit einen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ-Liste), mit dem sie aus Sicht der Behörden einige Fragen beantworten will. Zudem ist schon eine EBV-Änderungsverordnung auf dem Weg, die noch vor dem 1. August 2023 in Kraft treten soll, um erkannte Fehler und Unvollständigkeiten der EBV zu beheben.
Mit ihrer Novelle wird die BBodSchV dem aktuellen Stand wissen-schaftlicher Erkenntnisse angepasst und beschäftigt sich insbesonde-re mit dem Auf- oder Einbringen von Materialien in/auf sowie unter-/außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht. Ergänzend wir die Deponieverordnung angepasst, um sie insbesondere mit der EBV kompatibel zu machen.
Die ausführlichen Seminarunterlagen ermöglichen den Teilnehmenden eine eigenständige Nachbereitung und Vertiefung der Themen und Details. (Fast) alle in Bezug genommenen Gesetze, Erlasse, Normen, Materialien und Entwürfe sind verlinkt und können – soweit öffentlich zugänglich – von den Teilnehmenden über die Verlinkungen in den Unterlagen online eingesehen werden.