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Kursnummer AA606
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Akkreditierungspflicht? Was jetzt für die Probenahme von Böden gilt! Neu

Warum Prüflaboratorien und Untersuchungsstellen gem. BBodSchV künftig DIN EN ISO/IEC 17025/17020 erfüllen müssen

Aktuell werden keine Termine angeboten.

Zielgruppe

Ingenieurbüros, Umweltlabore, Prüfstellen, Fachgutachter/-innen – alle, die Probenahmen durchführen und eine Akkreditierung anstreben oder planen.

Themen/Programm

Bodenprobe
Seminar

Akkreditierung von Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025:

  • Prüflaboratorien, die physikalisch-chemische und chemische Analysen von Bodenproben durchführen
  • Norm DIN EN ISO/IEC 17025 beschreibt die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien
  • Prüfung der technischen Kompetenz, Ausrüstung und Qualitätsmanagementsysteme, um Analysen korrekt durchzuführen


Akkreditierung von Untersuchungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020:

  • Untersuchungsstellen, die Probenahmen von Böden und Grundwasser auf Altlastverdachtsflächen oder Altstandorten durchführen
  • Norm DIN EN ISO/IEC 17020 beschreibt die Kompetenz von Untersuchungsstellen
  • Prüfung der fachgerechten Probenahme nach den Vorgaben der BBodSchV


Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen unser Experte in unserem praxisorientierten Seminar:

  • Welche Anforderungen stellt die BBodSchV an die Probenahme ?
  • Welche Normen gelten für eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Laboratorien) bzw. DIN EN ISO/IEC 17020 (Untersuchungsstellen)?
  • Was ist der Unterschied zur Notifizierung nach §18 BBodSchG auf Grundlage von Länderregelungen und wie gelingt eine erfolgreiche Vorbereitung?
  • Welche konkreten Schritte kann ich als Ingenieurbüro jetzt einleiten?
  • Wie kann ich den Aufwand (finanziell und personell) überschaubar halten?

Abschluss

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung

Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.