Akkreditierungspflicht? Was jetzt für die Probenahme von Böden gilt! Neu
Warum Prüflaboratorien und Untersuchungsstellen gem. BBodSchV künftig DIN EN ISO/IEC 17025/17020 erfüllen müssen
Zielgruppe
Zielgruppe
Ingenieurbüros, Umweltlabore, Prüfstellen, Fachgutachter/-innen – alle, die Probenahmen durchführen und eine Akkreditierung anstreben oder planen.
Themen/Programm
Themen/Programm
Akkreditierung von Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025:
- Prüflaboratorien, die physikalisch-chemische und chemische Analysen von Bodenproben durchführen
- Norm DIN EN ISO/IEC 17025 beschreibt die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien
- Prüfung der technischen Kompetenz, Ausrüstung und Qualitätsmanagementsysteme, um Analysen korrekt durchzuführen
Akkreditierung von Untersuchungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020:
- Untersuchungsstellen, die Probenahmen von Böden und Grundwasser auf Altlastverdachtsflächen oder Altstandorten durchführen
- Norm DIN EN ISO/IEC 17020 beschreibt die Kompetenz von Untersuchungsstellen
- Prüfung der fachgerechten Probenahme nach den Vorgaben der BBodSchV
Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen unser Experte in unserem praxisorientierten Seminar:
- Welche Anforderungen stellt die BBodSchV an die Probenahme ?
- Welche Normen gelten für eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Laboratorien) bzw. DIN EN ISO/IEC 17020 (Untersuchungsstellen)?
- Was ist der Unterschied zur Notifizierung nach §18 BBodSchG auf Grundlage von Länderregelungen und wie gelingt eine erfolgreiche Vorbereitung?
- Welche konkreten Schritte kann ich als Ingenieurbüro jetzt einleiten?
- Wie kann ich den Aufwand (finanziell und personell) überschaubar halten?
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.