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Zugang zu Informationen nach UIG NRW und IFG NRW — Umgang mit Anträgen aus Behördensicht Wappenseminare durch das BEW

Seminar zur Anwendung des Umweltinformationsgesetzes (UIG NRW) und des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG NRW) in NRW

Beschreibung

Zugang zu Informationen nach UIG NRW und IFG NRW — Umgang mit Anträgen aus Behördensicht
Seminar

Das Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) und das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) geben Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen. Die Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang gehört inzwischen zu den Standardaufgaben der Behörden, da die Möglichkeiten des Informationszugangsrechts zunehmend von Privaten genutzt werden.

Das Fachseminar dient der vollzugsgerechten Vermittlung der gesetzlichen Vorgaben, um die behördliche Bearbeitung von An-trägen auf Informationszugang zu erleichtern.

Themen

  • 10:00 Uhr — UIG NRW/IFG NRW: Allgemeiner Überblick und Anspruchsvoraussetzungen
    • Rechtsgrundlagen und Abgrenzung UIG/IFG/VIG presse- und parlamentsrechtlicher Informationsanspruch
    • Begriffsbestimmungen
    • Zuständigkeits-, Verfahrens- und Formfragen
      REGINE BERKER, MULNV (Düsseldorf)
  • 11:00 Uhr — Prüfung von Ablehnungsgründen zum Schutz öffentlicher Belange
    • Darstellung der geschützten öffentlichen Belange anhand von Beispielen
    • Vorgaben für die Abwägung mit dem öffentlichen Informationsinteresse
      DR. SIMON BURGER, MULNV (Düsseldorf)
  • 12:30 Uhr — Mittagspause
  • 13:00 Uhr — Prüfung von Ablehnungsgründen zum Schutz sonstiger Belange
    • Ablehnungsgründe
    • Vorgehensweise: Definition, Einwilligung, Anhörung, Abwägung
    • Urheberrechte bei Antragsunterlagen
    • Abwägung mit öffentlichem Informationsinteresse
      FALK SCHULZE LL.M., MULNV (Düsseldorf)
  • 14:00 Uhr — Der Umgang mit Kosten (Gebühren/Auslagen) im Verfahren
    • Verbot der abschreckenden Wirkung
    • Landesrechtliche Grundlagen der Erhebung von Gebühren und Auslagen
      DR. SIMON BURGER / FALK SCHULZE LL.M., MULNV (Düsseldorf)
  • 14:45 Uhr — Kaffeepause
  • 15:00 Uhr — Drittbeteiligungsverfahren
    • Beteiligung Drittbetroffener
    • Ausgestaltung von Anhörung/Verwaltungsakt ggü. Drittbetroffenen
    • Rechtsschutz für Drittbetroffene
      HAUKE HOYER, LANUV NRW (Recklinghausen)
  • ca. 16:00 Uhr — Ende der Veranstaltung
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen bei oberen und unteren Umweltbehörden

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Simon Burger, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
  • Hauke Christian Hoyer, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen
  • Marc Krekler, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
  • Falk Schulze, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf

Preise

Präsenz-Teilnahme
Bezirksregierungen und LANUV NRW
325,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
95,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
325,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.