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Fachkunde für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen gemäß § 53 KrWG

Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde von verantwortlichen Personen gemäß § 53 Abs. 2 KrWG

Beschreibung

Fachkunde für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen gemäß § 53 KrWG
Seminar

WICHTIGE FACHKENTNISSE UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR DIE BETRIEBLICHE UMSETZUNG

Seit dem 1. Juni 2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft. Dieses enthält in § 53 KrWG wichtige Regelungen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen. Nach § 53 Abs. 1 KrWG müssen Sammler, Beförderer, Händler und Makler nicht gefährlicher Abfälle die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen. Gemäß § 53 Abs. 2 KrWG müssen die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen über Zuverlässigkeit und die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde verfügen.

Zunächst werden Ihnen daher die Grundlagen und wesentliche Regelungen des Kreislaufwirtschaftsrechtes und des Transport-rechtes eingehend vorgestellt und erklärt. Anschließend werden ausführlich die Pflichten der Sammler, Beförderer, Händler und Makler vorgestellt und Handlungsempfehlungen für das rechtssichere Arbeiten in der Praxis erläutert. Daneben werden Ihnen praxistaugliche Lösungsmöglichkeiten für Ihre aktuellen Problemstellungen aufgezeigt.

Nutzen Sie die Möglichkeit sich über Ihre eigenen individuellen Erfahrungen und Problemstellungen auszutauschen und diese mit den Referenten und den weiteren Teilnehmer/-innen zu diskutieren.

Themen

  • Übersicht und wesentliche Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und dazugehöriger Verordnungen
    • Struktur des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
    • Begriffsdefinitionen des § 3 KrWG
    • Entsorgungshierarchie
    • Nebenprodukte und Ende der Abfalleigenschaft
    • Übergangsregelungen und Inkrafttreten
    • Einstufung als gefährlicher/nicht gefährlicher Abfall
    • Anzeige- und Erlaubnispflichten
    • Abfallschlüsselnummern (AVV)
    • Register- und Nachweispflichten für gefährliche Abfälle
  • Wichtige Einzelpflichten und deren praktische Umsetzung
    • Regelung der Überwachung nach § 47 KrWG
    • Anzeigepflicht nach § 53 KrWG
    • Erlaubnispflicht nach § 54 KrWG
    • Kennzeichnungspflicht nach § 55 KrWG
    • Entsorgungsfachbetriebe nach den §§ 56 und 57 KrWG
  • Anzeigeverfahren nach § 18 KrWG
    • Gewerbliche Sammlungen
    • Besonderheiten der §§ 17 und 18 KrWG
    • Praxisbeispiele
  • Grundlagen und Struktur des Transportrechtes
    • im Sinne des Abfallgesetzes
    • im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes
  • Aktuelle Problemstellungen und praxistaugliche
    Lösungsmöglichkeiten, u.a.
    • Transportpflichten und Unterbeauftragung
    • Rücknahmesysteme
    • Sammelplätze
    • Weitere Fragen zur Umsetzung des aktuellen Abfallrechtes
    • Ausblick, u.a. Praxisumsetzung der neuen Anzeige- und Erlaubnis-Verordnung zu den §§ 53 und 54 KrWG
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung und Fachkundenachweis

Zielgruppe

  • Verantwortliche Personen von Unternehmen, die gewerbs­mäßig nicht gefährliche Abfälle sammeln, befördern, mit diesen handeln oder diese makeln
  • Verantwortliche Personen von wirtschaftlichen Unternehmen (u.a. Handwerksbetriebe, Gewerbebetrieben und Industrie­unternehmen), die im Rahmen des Hauptzwecks ihrer Tätigkeit auch (nicht gefährliche und gefährliche) Abfälle sammeln, befördern, mit diesen handeln oder diese makeln.

Dozenten/Dozentinnen

  • Sylvia Zimack, Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG, Hofheim

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
450,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
405,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.