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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Firmen-Schulungen

Gültig ab: 27.04.2017

Geltungsbereich

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller (Kunde) und der BEW – Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH (BEW) für Schulungs- und Trainingsmaßnahmen eines Auftraggebers in den Häusern des BEW. Abweichende AGB von Teilnehmenden haben keine Gültigkeit. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggebers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
 

Zustandekommen des Vertrages

Mit dem Zugang der Auftragsbestätigung durch das BEW an den Kunden kommt das Vertragsverhältnis zustande.
 

Leistungen/Durchführung der Firmen-Schulungen

Der Umfang der vom BEW zu erbringenden Schulungsleistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der jeweiligen Einzelvereinbarung.

Soweit nicht anders vereinbart, werden die Leistungen wie folgt erbracht:

Leistungen des BEW:

  • Bereitstellung eines der Veranstaltung angemessenen Raumes und der erforderlichen Medien (Laptop, Beamer, Flipchart etc.) in den Häusern des BEW
  • Mittagessen und Pausengetränke
  • Erstellung eines Konzeptvorschlages für die Veranstaltung
  • Auswahl der Referenten sowie die Absprache bzgl. der Honorar-, Reise- und Übernachtungskosten der Referenten
  • Einladung der Teilnehmer
  • Kopie der Veranstaltungsunterlagen für jeden Teilnehmer, wahlweise der Online-Bereitstellung derselben
  • Ausstellung von Bescheinigungen und, falls erforderlich, von gesonderten Zertifikaten

Leistungen des Kunden:

  • Zusendung der Teilnehmerliste spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Das BEW leistet keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund der Firmen-Schulung.
 

Vergütung, Zahlungsbedingungen

Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Vereinbarung.

Nach Erhalt der Rechnung ist der Rechnungsbeitrag innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug unter Angabe der vollständigen Rechnungs- und Kundennummer zu begleichen. Kommt der Teilnehmende in Zahlungsverzug, ist das BEW berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern.

Bei Kunden, die nachweislich von der Mehrwertsteuer befreit sind (z. B. Vereine, Behörden, etc.) werden Leistungen, die den Schulungsbetrieb betreffen, nicht der Mehrwertsteuer unterworfen.
 

Stornierung/Durchführungsänderung

Das BEW ist berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Firmen-Schulung aus Gründen, die das BEW nicht zu vertreten hat (z.B. Verhinderung des Referenten), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Wahlweise ist das BEW berechtigt, die Veranstaltung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Kunde zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.

Eine Stornierung seitens des Kunden muss schriftlich erfolgen.

Die komplette Firmen-Schulung kann bis 4 Wochen vor Beginn kostenfrei storniert werden. Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50 %, ab 3 Wochen 70 %, ab 2 Wochen 100 % der im Angebot genannten Veranstaltungskosten. Durch Terminänderungen können ggf. zusätzliche Kosten entstehen.

Bei der Absage von einzelnen gemeldeten Teilnehmern/-innen gilt Folgendes:

  • bis 18 Werktage vor Seminarbeginn kostenfrei
  • bis 14 Werktage vor Seminarbeginn 70 %
  • weniger als 14 Werktage vor Seminarbeginn 90 %
  • weniger als 5 Werktage vor Seminarbeginn 100 %
     

Nutzungs- und Urheberrechte

Alle Tagungsunterlagen der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist dem Kunden und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
Bild- und Tonaufnahmen durch Teilnehmende während der Veranstaltung sind untersagt.
 

Haftung

Das BEW haftet dafür, vertragswesentliche Pflichten einzuhalten, wobei die Haftung auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt wird.

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche bei Durchführungsänderungen oder Stornierung der Veranstaltung aus Gründen, die das BEW nicht zu vertreten hat (siehe Punkt 5 Abs. 1), bestehen nicht.

Das BEW übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltungen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
 

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Essen vereinbart.