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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Hotelraumvermietung

Gültig ab: 25.05.2020

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung in den Häusern Duisburg und Essen der BEW – Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH (BEW). Abweichende AGB von Kunden haben keine Gültigkeit. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das BEW zustande. Macht das BEW dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des BEW-Angebotes durch den Kunden zustande.

Vertragspartner sind das BEW und der Kunde.

Leistungen

Das BEW ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Hotelzimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des BEW zu zahlen. Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umsatzsteuersatz.

Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden frühestens ab 12 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart war. Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer spätestens um 9 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, soweit nicht anders vereinbart.

Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Rechnung ist der Betrag innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug unter Angabe der vollständigen Rechnungs- und Kundennummer zu begleichen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist das BEW berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern.

Kunden, die nachweislich von der Mehrwertsteuer befreit sind (z.B. Vereine, Behörden, etc.) erhalten für die Verpflegungsleistungen den ermäßigten Umsatzsteuersatz.

Stornierungsbedingungen

Die Stornierung des Hotelzimmers durch den Kunden ist bis 1 Woche vor dem gebuchten Termin kostenlos möglich.

Bei einem kürzeren Rücktritt werden alle bestellten Leistungen (einschließlich der Verpflegung) zu 100% berechnet. Der Rücktritt kann per Email oder Brief erfolgen. Bei Letzterem gilt das Datum des Poststempels.

In der Zeit des kostenfreien Stornierung durch des Kunden, ist das BEW in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, den Hotelaufnahmevertrag kostenfrei zu stornieren, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Hotelzimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des BEW innerhalb von 2 Wochen auf sein Stornierungsrecht nicht verzichtet. Lässt der Kunde diese Frist untätig verstreichen, ist das BEW zur Stornierung des Hotelzimmers berechtigt.

Ferner ist das BEW berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn

  • höhere Gewalt oder andere vom BEW nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z.B. in der Person des Kunden, der Zahlungsfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks) gebucht werden;
  • das BEW begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des BEW in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des BEW zuzurechnen ist.

Haftung

Das BEW haftet dafür, vertragswesentliche Pflichten einzuhalten, wobei die Haftung auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt wird.

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche bei Durchführungsänderungen oder Stornierung der Veranstaltung aus Gründen, die das BEW nicht zu vertreten hat, bestehen nicht.

Das BEW haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge sowie auch nicht für Beschädigungen an denselben oder Unfällen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Sonstige Bedingungen

Das Mitbringen von Tieren sowie von eigenen Getränken in den Räumlichkeiten des BEW ist nicht gestattet. Das BEW bietet Getränke zu angemessenen Preisen an.

In den Hotelzimmern dürfen aus Sicherheitsgründen keine wärmeerzeugenden Geräte betrieben sowie aus Lärmschutzgründen kein Home Entertainment (insbesondere Lautsprecher-Boxen) mitgebracht werden.

Das BEW ist berechtigt, Kunden in besonderen Fällen (z.B. störendes Verhalten, Vandalismus etc.) des Hauses zu verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung eines Teils des Raumpreises und der Beträge für die Verpflegung und Hotelübernachtungen sowie für die weiteren individuell gebuchten Leistungen entsteht hieraus nicht.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Essen vereinbart.