Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Tagungsraumvermietung - Präsenz und virtuelle Tagungsräume
Gültig ab: 17.08.2022
Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden der Tagungsraumvermietung (vor Ort in den Häusern in Duisburg und Essen sowie virtuell) in den Häusern Duisburg und Essen der BEW – Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH (BEW). Abweichende AGB von Kunden haben keine Gültigkeit. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Zustandekommen des Vertrages
Das BEW sendet dem Interessenten ein individuelles offenes Angebot zu, welches kein rechtlich bindendes Vertragsangebot der BEW darstellt, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Interessenten ist, den Tagungsraum (vor Ort oder virtuell) zu buchen. Mit der Rücksendung des unterschriebenen Auftragsformulars (per E-Mail, Fax, Brief oder via Internet) für den angebotenen Tagungsraum gibt der Interessent ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Nach Prüfung des Angebots wird der Auftrag zur Tagungsraumanmietung (vor Ort oder virtuell) seitens BEW schriftlich oder in Textform per E-Mail bestätigt und ist damit rechtsverbindlich. Mit dem Zugang der Auftragsbestätigung durch die BEW kommt das Vertragsverhältnis zustande.
Leistungen
Das BEW stellt dem Kunden für den gebuchten Zeitraum einen Tagungsraum entgeltlich zur Verfügung (tatsächlich oder virtuell). Der Tagungsraum (tatsächlich oder virtuell) darf auch von Kunden/Teilnehmern/-innen/Dozenten/-innen des mietenden Kunden in der entsprechend vereinbarten Anzahl und Zeitraum besucht werden. Die Nutzung von Gemeinschaftswegen und -flächen sowie von Toiletten- und Waschräumen sind in den Leistungen des Tagungsraummietvertrages mitbeinhaltet.
Weitere individuelle Leistungen (weitergehende Verpflegung, wie z.B. Frühstück und Abendessen, etc.) sind zusätzlich buchbar.
Bei der Vermietung eines virtuellen Tagungsraums wird der Zugang dazu vom BEW technisch eingerichtet und die Veranstaltung technisch begleitet.
Zahlungsbedingungen
Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Vereinbarung.
Nach Erhalt der Rechnung ist der Betrag innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug unter Angabe der vollständigen Rechnungs-und Kundennummer zu begleichen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist das BEW berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern.
Nachträgliche Änderungen der Rechnung durch fehlerhafte Angaben zur Rechnungsadresse werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 20,- € berechnet.
Stornierungsbedingungen
Die Stornierung der Tagungsraumanmietung (vor Ort oder virtuell) ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich.
Bei einer Stornierung seitens des Kunden ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % und ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 % der angemieteten Tagungsräume in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn werden alle bestellten Leistungen (einschließlich der Verpflegung) zu 100 % in Rechnung gestellt. Die Stornierung kann per Email oder Brief erfolgen. Bei Letzterem gilt das Datum des Poststempels.
Werden darüber hinaus Hotelzimmer für die Veranstaltung gebucht, gelten dafür unsere AGB für den Hotelaufnahmevertrag.
In der Zeit der kostenfreien Stornierung durch den Kunden, ist das BEW in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag über die Vermietung von Tagungsräumen (vor Ort oder virtuell) und von Hotelzimmern kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen und Hotelzimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des BEW innerhalb von 2 Wochen auf sein Stornierungsrecht nicht verzichtet. Lässt der Kunde diese Frist untätig verstreichen, ist das BEW zur Stornierung der Tagungsräume und Hotelzimmer berechtigt.
Ferner ist das BEW berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn
- höhere Gewalt oder andere vom BEW nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Tagungsräume und/oder Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z.B. in der Person des Kunden, der Zahlungsfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks) gebucht werden;
- das BEW begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des BEW in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des BEW zuzurechnen ist.
Preisanpassung
Das BEW ist berechtigt und verpflichtet, bei einer künftigen gesetzlichen Änderung der geltenden Umsatzsteuersätze die sich hieraus ergebenden Mehr- oder Minderbelastungen unverändert an den Kunden weiterzugeben. In diesem Falle bedarf es keiner Mitteilung an den Kunden; ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
Das BEW ist bei Kostensteigerungen berechtigt, eine Preisanpassung vorzunehmen. Diese erfolgt durch das BEW im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Hierbei sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung maßgeblich sind.
Im Falle einer Preisanpassung kann der Kunde vom Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Preisanpassung seitens des BEW kostenlos stornieren. Dies bedarf der Textform. Das BEW hat die Stornierung des Vertrags innerhalb einer Woche nach Zugang zu bestätigen. Das BEW weist in der Mitteilung zur Preisanpassung explizit hin.
Haftung
Das BEW haftet dafür, vertragswesentliche Pflichten einzuhalten, wobei die Haftung auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt wird.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche bei Durchführungsänderungen oder Stornierung der Veranstaltung aus Gründen, die das BEW nicht zu vertreten hat, bestehen nicht.
Das BEW haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge sowie auch nicht für Beschädigungen an denselben oder Unfällen.
Der Kunde haftet gegenüber dem BEW für Schäden, die seine Teilnehmenden/Kunden/Dozenten in den Gebäuden und auf den Außenflächen des BEW verursachen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sonstige Bedingungen
Das Mitbringen von Tieren sowie von eigenen Getränken in den Räumlichkeiten des BEW ist nicht gestattet. Das BEW bietet Getränke zu angemessenen Preisen an.
In den Tagungsräumen dürfen aus Sicherheitsgründen keine wärmeerzeugenden Geräte betrieben sowie aus Lärmschutzgründen kein Home Entertainment (insbesondere Lautsprecher-Boxen) mitgebracht werden.
Das BEW ist berechtigt, Teilnehmer des Kunden in besonderen Fällen (z.B. störendes Verhalten, Vandalismus etc.) des Hauses zu verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung eines Teils des Raumpreises und der Beträge für die Verpflegung und Hotelübernachtungen sowie für die weiteren individuell gebuchten Leistungen entsteht hieraus nicht.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Essen vereinbart.