Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Überbetriebliche Ausbildung
Gültig ab: 02.07.2021
Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Ausbildungsbetrieben in den umwelttechnischen Betrieben und der BEW – Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH (BEW) hinsichtlich der Teilnahme der Auszubildenden aus den Betrieben an der Überbetrieblichen Ausbildung im BEW. Sie gelten sowohl für Präsenz- als auch für Online-Live-Veranstaltungen. Abweichende AGB der Ausbildungsbetriebe haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Zustandekommen des Vertrages/Berechtigung zur Teilnahme
Die Anmeldung zur Teilnahme des Auszubildenden an den Kursen der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜA) soll schriftlich auf dem Anmeldeformular erfolgen und kann per E-Mail, Brief oder Fax oder übermittelt werden.
Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit der BEW – Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH, Wimberstraße 1, 45239 Essen, zustande.
Die Präsentation der Veranstaltungen in der Werbung (Flyer, Gesamtprogramm, E-Mail-Newsletter etc.) sowie auch im Internet stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot des BEW dar, sondern ist eine unverbindliche Aufforderung an die Ausbildungsbetriebe, entsprechende Überbetriebliche Ausbildungskurse für ihre Auszubildenden zu buchen. Mit der Zusendung des Anmeldeformulars (per E-Mail, Brief oder Fax) für die gewünschte Veranstaltung gibt der Ausbildungsbetrieb ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Nach Prüfung des Angebots wird die Anmeldung seitens BEW schriftlich oder in Textform per E-Mail den Ausbildungsbetrieben bestätigt und ist damit rechtsverbindlich. Ein Anspruch auf Teilnahme der Auszubildenden entsteht erst durch diese Bestätigung. Bei Online-Live-Veranstaltungen wird mit der Kursbestätigung zusätzlich per E-Mail der Link zum virtuellen Tagungsraum verschickt.
In besonderen Fällen (z.B. störendes Verhalten, Vandalismus, wiederholtes Verspäten, Nichterscheinen, Drogenkonsum, Zahlungsverzug) kann das BEW den Auszubildenden von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebetrages besteht in diesen Fällen nicht.
Leistung
Der Teilnahmepreis gilt pro Auszubildenden/r und Veranstaltungstermin. Bei den Präsenz-Veranstaltungen sind auch Veranstaltungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke im Preis beinhaltet. Hotelübernachtungen in den Häusern müssen separat gebucht werden und sind nicht im Teilnahmepreis inbegriffen.
Das BEW behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen sowie auch
Veranstaltungstermine zu verschieben und/oder den Veranstaltungsort zu verlegen.
Der/die Auszubildende erhält eine Bescheinigung über Art und Umfang der Kursteilnahme sowie eine Leistungsbeurteilung. Zweitausfertigungen von Teilnahmebescheinigungen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 20,- € berechnet.
Durchführung der Veranstaltungen
Ist die Durchführung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung von Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Auszubildenden umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als eine Woche vor der Veranstaltung. Bereits gezahlte Beträge werden zurückerstattet.
Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten ist grundsätzlich nicht gegeben. Falls es zu einer Absage einer Veranstaltung erst am ersten Veranstaltungstag kommt, werden die Reise- und Übernachtungskosten in voller Höhe erstattet. Ein Ersatzanspruch wegen Arbeitsausfall ist ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
Die Ausbildungsbetriebe erhalten zur Zahlung der Entgelte eine Rechnung, die per Überweisung unter Angabe der vollständigen Rechnungs- und Kundennummer ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt zu begleichen ist. Entgelte für die Verpflegung und Übernachtung enthalten den halben Umsatzsteuersatz, die sonstigen Kurskosten sind von der Umsatzsteuer befreit.
Bei Buchung eines BEW-Komplettpakets wird ebenfalls pro Kurs abgerechnet.
Der im Anmeldebogen markierte Anreisetag ist verbindlich und dient der Rechnungsstellung. Sollte der/die Auszubildende entgegen den Angaben auf dem Anmeldebogen bereits am Vortag anreisen, wird dies in Rechnung gestellt. Liegt dem BEW umgekehrt eine Anmeldung des Ausbildungsbetriebes für die Anreise am Sonntag vor und reist der/die Auszubildende erst am Montag an, so stellt das BEW die Übernachtung und die Kosten für das Frühstück ebenfalls in Rechnung.
Kommt der Ausbildungsbetrieb in Zahlungsverzug, ist das BEW berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz
(§ 247 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern.
Abmeldepflicht des Auszubildenden
Sollte die Anwesenheit des/der Auszubildenden wegen Krankheit, Dienstverpflichtung, Anreisehindernissen etc. nicht oder nur verspätet möglich sein, ist dies dem BEW unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt, wenn der/die Auszubildende in Gänze nicht an dem Kurs teilnehmen kann.
Freistellung des/der Auszubildenden und Weisungsrecht durch das BEW
Mit der Anmeldung zu einem ÜA-Kurs im BEW wird der/die Auszubildende vom Ausbildungsbetrieb im Sinne des § 7 S. 2 BBiG freigestellt. Die Teilnahme an allen Unterrichtsstunden einschließlich der Übungen und Exkursionen ist für den/die Auszubildende/n verpflichtend.
Falls erforderlich entsendet das BEW die Auszubildenden zu externen Schulungseinheiten/Praktika. Das BEW kann aus organisatorischen Gründen Dienstreisen mit dem privaten PKW der Auszubildenden anordnen. Die Versicherungspflicht bleibt beim Auszubildenden.
Die Geschäftsführung, die Kursleitung und alle vom BEW eingesetzten Lehrkräfte sowie die nach dem Unterricht diensthabenden Mitarbeiter/innen des BEW sind gegenüber dem/der Auszubildenden gemäß § 9 Ziffer 3 BBiG weisungsberechtigt.
Stornierungsbedingungen
Die Stornierung der Teilnahme ist bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Diese kann schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. das Eingangsdatum von Fax oder E-Mail. Danach sind 100 % des Teilnahmepreises und über die Veranstaltung hinausgehende Leistungen zu zahlen. Gerne akzeptiert das BEW ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.
Ein Kurswechsel ist nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Ausbildungsbetrieb und dem BEW gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € möglich.
Wird darüber hinaus ein Hotelzimmer für die Veranstaltung gebucht, gelten dafür unsere AGB für den Hotelaufnahmevertrag.
Nutzungs- und Urheberrechte
Alle Tagungsunterlagen der Kurse sind urheberrechtlich geschützt. Den Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist den Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
Bild- und Tonaufnahmen durch Auszubildende während Präsenz- und Online-Live-Veranstaltungen sind untersagt!
Haftung
Das BEW haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge sowie auch nicht für Beschädigungen an denselben oder Unfällen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei dem Verlust des Hotelzimmerschlüssels berechnet das BEW 50,- €. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Datenschutz
Das BEW nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Unsere aktuelle Datenschutzerklärung finden sie unter www.bew.de/datenschutz
Sonstige Bedingungen
Das Mitbringen von eigenen Getränken in die Räumlichkeiten des BEW ist nicht gestattet. Das BEW bietet Getränke zu angemessenen Preisen an. Es gilt ein generelles Alkoholverbot für Auszubildende auf den Zimmern.
In den Hotelzimmern dürfen nur akkubetriebene Elektrogeräte angeschlossen werden (z.B. Handy, Rasierapparat, Laptop etc.). Es dürfen aus Sicherheitsgründen keine wärmeerzeugenden Geräte betrieben und Hifi-Anlagen aus Lärmschutzgründen mitgebracht werden. Das Anschließen von Geräten am BEW-eigenen Fernseher (z.B. Videorekorder, Spielkonsolen) ist untersagt.
In den Bildungszentren gilt ein allgemeines Tierverbot.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Essen vereinbart.